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Termin

Gelingende Kooperation - Ein Garant für den Kinderschutz

Veranstalter: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Kategorie: Fachtagung

Kinder haben Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung. Sie sollen behütet, fröhlich und sorglos aufwachsen.
Zuallererst ist dies die Aufgabe der Eltern. Sie sollen die Kinder beschützen, für sie da sein und sie fördern. Diese Aufgabe ist im Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben. Sensibel für die Gefährdung von Kindern innerhalb oder außerhalb des familiären Umfeldes zu sein, Hilfen für Kinder bereitzustellen, auf den besonderen Schutzbedarf aufmerksam zu machen und den erforderlichen Schutz zu gewährleisten, ist aber auch Aufgabe des Gemeinwesens.
Darum gilt es, alle die an Fragen des Kinderschutzes Interessierten mehr miteinander zu verbinden und Formen einer regelmäßigen, fallunabhängigen Kooperation zu entwickeln.
Eine besondere Rolle nehmen dabei die Jugendhilfe, die Schulen, das Gesundheitswesen, die Polizei, die Justiz und alle anderen sozialen Dienste ein. Da jede der bei akuten Kinderschutzfällen beteiligten Institutionen eigene Kontroll-, Interventions- und Hilfestrategien und Hilfsmöglichkeiten hat, ist das Wissen und die Verständigung um die unterschiedlichsten Handlungsbedingungen der Akteure Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Durch die Fachtagung soll ein weiterer Schritt zu einer gelingenden Kooperation besonders zwischen den Vertretern der Jugendhilfe, der Ärzteschaft und der Familiengerichte getan werden.

Veranstaltungsort:
Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Vor Ort ist eine Tagungspauschale in Höhe von
10,- € für Speisen und Getränke zu entrichten.

Fragen zur Anmeldung richten Sie bitte an:
Angela Lorenz (0361 37 98442)
Christine Kascholke (0361 37 98374)

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.