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    1. Hintergründe, Daten & Materialien
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  2. Wir in den Ländern
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    10. Nord­rhein-West­falen
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  3. Praxisdatenbank
    1. Über die Praxisdatenbank
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  4. Good Practice
    1. Was ist der Good Practice-Ansatz?
    2. Good Practice-Kriterien
    3. Good Practice-Beispiele
    4. Hintergründe und Materialien
    5. Good Practice-Werkstätten
    6. Good Practice-Glossar
  5. Kongress Armut & Gesundheit
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    5. Organisation und Kontakt
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  6. Service

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Termin

Bankenaktion

Veranstalter: LAG Hilfe für behinderte Menschen Berlin e.V.

Kategorie: Aktionstag

Immer mehr Banken schließen ihre Kassen und verweisen auf die Geldautomaten. Diese sind aber - zumindsst in Berlin - nicht behindertengerecht. Weder Menschen im Rollstuhl noch blinde oder sehbehinderte Menschen können aus diesen Automaten ihr Geld ziehen. Dabei gibt es Geldautomaten, die von behinderten Menschen bedient werden können, sie müssen nur beschafft werden.
Die Berliner Behindertenverbände fordern: Entweder Kassen oder behindertengerechte Geldautomaten!
Demonstriert wird am 5. Mai um 10.30 Uhr vor der Deutschen Bank, Mehringdamm 48. Es geht dann zur Dresdener Bank, Mehringdamm 35 und zur Berliner Volksbank, Blücherstr. 68.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.