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  1. Über den Verbund
    1. Hintergründe, Daten & Materialien
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  2. Wir in den Ländern
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    10. Nord­rhein-West­falen
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  4. Good Practice
    1. Was ist der Good Practice-Ansatz?
    2. Good Practice-Kriterien
    3. Good Practice-Beispiele
    4. Hintergründe und Materialien
    5. Good Practice-Werkstätten
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  5. Kongress Armut & Gesundheit
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  6. Service

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19.09.2005

Zwischenbericht des Ombudsrates - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Für den Zwischenbericht wurden die Eingaben betroffener Bürgerinnen und Bürger ausgewertet.
Der Ombudsrat formuliert darin Empfehlungen zur Anwendung und organisatorischen Umsetzung des SGB II u. a. zu den Themenkomplexen:

  • Höhe der Unterkunftskosten
  • Klarheit der Bescheide
  • Anrechung von Kindergeld für volljährige Kinder
  • Zusammenarbeit der Kommunen und örtlichen Agenturen für Arbeit.

Mehr über die Arbeit des Ombudsrates erfahren Sie hier.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.