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09.02.2005

Unbürokratischer Zuzahlungsnachweis für schwerwiegend chronisch Kranke - kein jährlicher Nachweis mehr erforderlich

Das gilt insbesondere für Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3. Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen. Damit wird die Chroniker-Regelung entbürokratisiert und pflegebedürftige Menschen und ihre Familien entlastet.

Dieser Nachweis ist wichtig, weil gesetzlich Versicherte, die schwerwiegend chronisch krank sind und wegen dieser Krankheit in Dauerbehandlung sind, bei der Ermittlung der Belastungsgrenze besonders behandelt werden. Sie müssen nämlich nur ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten. Die Belastungsgrenze für nicht chronisch kranke Menschen liegt bei zwei Prozent.

Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro
Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: Entweder Pflegebedürftigkeit der
Pflegestufe 2 oder 3 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent.

Außerdem ist Chroniker, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, gehören zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.