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14.12.2006

UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen verabschiedet

650 Millionen Menschen weltweit leben mit Behinderungen. Gestern hat die UN Generalversammlung eine Konvention zur Verbesserung ihrer Rechte und Lebenssituationen verabschiedet.

Die Konvention ist das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen muss allerdings noch von den Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden.

Mit der Unterzeichnung verpflichten sich Staaten, die umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft zu sichern. Diskriminierende Gesetze und Barrieren sind abzubauen. Als generelles Ziel wird formuliert, behinderten Menschen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.  

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Sozialverband Deutschland begrüßten die Konvention und plädierten für eine rasche Ratifizierung.

Zur Pressemitteilung der UN (englischer Text)

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
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