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19.12.2008

UN-Konvention für die Rechte Behinderter ratifiziert

Der Bundesrat hat der Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Die Konvention ist damit in Deutschland ratifiziert. Mit der Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Rechte für mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt verbindlich festgelegt.

Das UN-Übereinkommen garantiert Menschen mit Behinderungen umfassende rechtliche und soziale Gleichberechtigung sowie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es war im Dezember 2006 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden und gilt als Meilenstein im Kampf behinderter Menschen um gleiche Rechte.

„Es ist eine Konvention über Menschenrechte. Es geht nicht um Spezialrechte für eine besondere Gruppe, sondern es geht um universelle Menschenrechte, die jedem zustehen“, sagte die Bundesbehindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer aus Anlass der Ratifikation. „Das besondere dieser Behindertenrechtskonvention ist, dass diese universellen Menschenrechte aus einer besonderen Perspektive betrachtet werden - nämlich aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung - mit ihren typischen Unrechtserfahrungen und ihren unterschiedlichen Lebenslagen.“

Daten über die Lebenslage von behinderten Menschen in Deutschland finden Sie hier.

In unserer Praxisdatenbank finden sich zahlreiche Beispiele für Projeke, die behinderte Menschen unterstützen. Hier einige Beispiele.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
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