05.09.2007
Qualität in der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten
50 Good Practice-Beispiele in der Datenbank
Rike Hertwig, Gesundheit Berlin-Brandenburg
Schlagwörter: Good Practice
Zahlreiche neue Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten konnten für ihre herausragende Arbeit als Beispiele guter Praxis identifiziert werden. Die Datenbank enthält inzwischen 50 Good Practice-Projekte.
Im Rahmen des Kooperationsverbundes Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten werden gemeinsam mit den Koordinator/innen der Regionalen Knoten Projekte als Beispiele guter Praxis (Good Practice) identifiziert. Die Angebote durchlaufen ein systematisches Auswahlverfahren und werden anschließend mit dem Good Practice-Eintrag auf der Internetplattform www.gesundheitliche-chancengleichheit.de veröffentlicht. So entstehen Impulse für Verbesserungen für andere Projekte und zur Verbreitung bewährter Maßnahmen.
Die Aktivitätsfelder der Beispiele guter Praxis sind breit gefächert und inzwischen für viele Zielgruppen, Altersstufen und Settings verfügbar. So gibt es zum Beispiel Projekte mit beispielhaften Ansätzen der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende, Arbeitslose, Familien, Flüchtlinge, Kinder und Jugendliche, Migrant/innen oder auch für Wohnungslose.
Die neu als Good Practice identifizierten Projekte sind zum Beispiel eine Schulung für Patientinnen deutscher und nicht-deutscher Herkunft in Berlin, Trampolinkurse zur Stärkung von Beweglichkeit und Selbstbewusstsein sozial benachteiligter Kinder in Hamburg, ambulant betreutes Wohnen für Suchtkranke in Möckern oder Anlaufstellen für traumatisierte Flüchtlinge in Thüringen. Good Practice der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten orientiert sich an zwölf Kriterien. Von allen Projekten werden eine Konzeption mit einem klaren Zusammenhang zu Gesundheitsförderung oder Prävention sowie eine Zielformulierung erwartet. Die Verminderung gesundheitlicher Ungleichheit muss ausdrücklich und systematisch angestrebt und die Zielgruppe der sozial Benachteiligten präzise eingegrenzt werden. Damit sind zwei zentrale Kriterien erfüllt. Weisen Projekte weitere der insgesamt zwölf Kriterien auf, können sie nach entsprechender fachlicher Begutachtung als Projekte guter Praxis vorgestellt werden.
Von den bisher in der Datenbank enthaltenen Projekten zeichnet sich annähernd jedes zweite durch eine niedrigschwellige Arbeitsweise aus, das heißt sie gehen in ihrer Arbeit unmittelbar auf die Betroffenen zu und suchen sie in ihrer Lebenswelt auf. Auf diese Weise können Barrieren überwunden werden, die gerade sozial Benachteiligte davon abhalten, gesundheitsfördernde Angebote in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören zum Beispiel offene und kostenfreie Angebote, Projekte die mehrsprachig angelegt sind oder auch Betreuungsmöglichkeiten für Kinder parallel zu Kursangeboten vorsehen.
Fast die Hälfte der bisherigen Good Practice-Projekte zeichnet sich durch ein integriertes Handlungskonzept aus. Damit ist die Vernetzung der Projekte in ihrem lokalen Umfeld gemeint und bedeutet zum Beispiel die Zusammenarbeit und Umsetzung eines Angebotes gemeinsam mit Beratungsstellen, freien Trägern, Ämtern oder ähnlichen Akteuren aus dem Umfeld der Zielgruppe, um Synergien zu erzielen und lokale Ressourcen zu nutzen.
Mehr über Good Practice-Kriterien und -projekte erfahren Sie unter: www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/:good-practice



