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  2. Wir in den Ländern
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    1. Über die Praxisdatenbank
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    1. Was ist der Good Practice-Ansatz?
    2. Good Practice-Kriterien
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    4. Hintergründe und Materialien
    5. Good Practice-Werkstätten
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  6. Service

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23.11.2007

Mehr Gesundheitliche Chancengleichheit in Deutschland

Auf dem fünften Kooperationstreffen haben sich die Mitglieder des Kooperationsverbundes mit einer Erklärung untereinander und gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet, auf eine Stärkung, Verstetigung und den Ausbau ihrer Kooperationen hinzuwirken, damit das Ziel, „mehr gesundheitliche Chancengleichheit in Deutschland“, gemeinsam mit weiteren Partnern auch tatsächlich erreicht werden kann. Diese Verpflichtung wird durch die folgenden vier handlungsleitenden Grundsätze für die zukünftige Arbeit und Zusammenarbeit geprägt.

  • Erster Grundsatz: Auf der Länderebene bedarf es einer stärkeren Verankerung der Regionalen Knoten als bisher
  • Zweiter Grundsatz: Auf der Bundesebene bedarf es der Einrichtung einer Transparenz- und Koordinierungsstelle bei der BZgA
  • Dritter Grundsatz: Zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung bedarf es der Weiterführung und des Ausbaus des "Good Practice"-Ansatzes
  • Vierter Grundsatz: Zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung bedarf es des Aufbaus einer Interventionsberichterstattung

Der vollständige Dokument steht hier als PDF (110 KB) zur Verfügung.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.