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22.07.2008

Leitfaden der Krankenkassen zur Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung veröffentlicht

Anfang Juni haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Leitfadens zur Umsetzung des § 20 im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verabschiedet.

Neu in den Leitfaden aufgenommen wurden u.a. Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV. Sie sind unterteilt nach betrieblichen und nichtbetrieblichen Lebenswelten (insbesondere Schule und Kindertagesstätte) und benennen jeweils drei Teilziele, die bis 2009 erreicht sein sollen.
An mehreren Stellen verweist der Leitfaden auf die Arbeit des Kooperationsverbundes "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" als Anknüpfungspunkte, z.B. die Regionalen Knoten und die Auswahl von Beispielen guter Praxis.

Download Leitfaden (PDF 1,2 MB)
Weitere Informationen vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.