03.09.2010
Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen erleichtert
Stefan Bräunling, MPH, Gesundheit Berlin-Brandenburg
Schlagwörter: Bewegungsförderung, Prävention
Erwerbslose können Maßnahmen der individuellen Prävention nach § 20 SGB V (zumeist Kurse oder Trainings) nun leichter in Anspruch nehmen. Bisher mussten sie die Gebühren für solche Angebote häufig im Voraus bezahlen und bekamen sie im Nachhinein von ihrer Krankenkasse erstattet. Nach dem neuen Leitfaden Prävention vom 27.8.2010 „sollen die Krankenkassen für diesen Personenkreis (…) die Kosten ganz oder teilweise direkt übernehmen (Vermeidung eines Eigenanteils und / oder von Vorleistungen der Versicherten)“.
Den neuen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de/Praevention_Leitfaden.gkvnet.



