27.07.2007
Good Practice-Kriterien im Fokus der Praxis
Im Präventionsforschungsprojekt wurden die Kriterien mit Praxisvertreter/innen diskutiert
Marco Ziesemer, Gesundheit Berlin-Brandenburg
Schlagwörter: Good Practice
Der Good Practice-Ansatz hat für die Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten einen hohen Stellenwert. Er bietet die Chance, Transparenz und Informationsfluss zwischen Wissenschaft und Praxis herzustellen. So sind die zwölf GoodPractice-Kriterien, die vom beratenden Arbeitskreis der BZgA „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ und seiner Unterarbeitsgruppe Good Practice entwickelt wurden, Ausgangsbasis und zugleich Richtschnur, um Projektverantwortliche und Praktiker/innen bei der Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Gleichzeitig sind sie Grundlage zur Auswahl guter Praxisbeispiele. Diese können im Rahmen der bundesweiten Online-Datenbank unter www.gesundheitliche-chancengleichheit.de recherchiert werden.
Nachdem die Kriterien in einem expertengestützten Verfahren („Top Down“) entwickelt wurden und Rückmeldungen aus der Praxis nur punktuell eingeholt werden konnten, wurden sie in der ersten Umsetzungsphase des gemeinsamen Forschungsprojektes „Erfahrung nutzen - Wissen vertiefen -Praxis verbessern“ von Gesundheit Berlin und dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) mit Praktiker/innen aus der gesundheitsfördernden und primärpräventiven Arbeit bei sozial Benachteiligten systematisch reflektiert und als Instrumente der Qualitätsverbesserung weiterentwickelt („Bottom Up“). Um Relevanz, Realisierbarkeit und Messbarkeit der Good Practice-Kriterien zu überprüfen, wurden im Zeitraum November 2006 bis März 2007 jeweils drei Fokusgruppen-Diskussionen in den Bundesländern Thüringen, Hessen und Berlin durchgeführt. Fokusgruppen sind moderierte und thematisch fokussierte Diskussion, die durch den gegenseitigen Austausch und die Konfrontation mit Wahrnehmungen, Meinungen und Ideen der Teilnehmenden eindeutliches Plus an Informationen bieten soll. Diese Methode wurde in der kommerziellen Markt- und Meinungsforschung entwickelt, lässt sich aber auf alle Fragestellungen anwenden, in denen es darum geht, Meinungen und Einschätzungen von Gruppen einzuholen und reflektieren zu lassen. Zu den Diskussions-Runden wurden jeweils maximal zehn Praktiker/innen aus den unterschiedlichsten Handlungsfeldern eingeladen. Als kooperierende Institutionen wurden Gesundheit Berlin, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen (Agethur) und die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE) ausgewählt.
Die Fokusgruppen-Diskussionen brachten wichtige und aufschlussreiche Erkenntnisse zur Relevanz und zur realistischen Umsetzbarkeit der Good Practice-Kriterien sowie zum Grad ihrer Realisierung. Die Kriterien wurden kritisch diskutiert und Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung unterbreitet. Die Praktiker/innen bewerten die Kriterien grundsätzlich positiv, gleichzeitig bestehen aber noch Unsicherheiten, insbesondere in der praktischen Nutzbarkeit und in der Begriffsterminologie bestimmter Kriterien. Good Practice-Kriterien können zum einen als „Kommunikationsmittel im bundesweiten Austausch“ und zum anderen „als Orientierungshilfe für jedes Projekt“ angesehen werden. Einer der Teilnehmer wünschte sich, dass die Kriterien als eine Art „Bibel der Projektbewertung“ eine „bundesweite Gültigkeit“ bekommen müssen. Für viele der Teilnehmer/innen sind die Kriterien wichtig, um beispielsweise die Wirksamkeit von Maßnahmen und Aktivitäten ihrer Projektarbeitnachweisen zu können. In diesem Zusammenhang betont einer der Teilnehmer: „wenn wir Geld oder vielleicht auch mehr Geld wollen, macht es sich auch sehr gut, dass man die Arbeit, die geleistet wird, anhand von bestimmten Kriterien charakterisieren kann.“ Für einen anderen Teilnehmer sind einzelne Kriterien für seine eigene Projektarbeit jedoch „einfach nicht relevant“. Hierbei wird deutlich, dass insbesondere die Kriterien „Kosten-Nutzen-Relation“, „Qualitätsmanagement / Qualitätsentwicklung“ und „Multiplikatorenkonzept“ in der Praxis Probleme aufwerfen. Heftig diskutiert wurde vor allem das Kriterium„Kosten-Nutzen-Relation“. Exemplarisch für diesen Diskussionsprozess äußerte ein Teilnehmer: „Kostenaufwand und der Nutzen, dass kann man ganz schwer nachvollziehen, welchen Nutzen das für die Leute hauptsächlich hatte.“ Auch der „Setting-Ansatz“, der in den letzten Jahren für die Aktivitäten der Gesundheitsförderung an Bedeutung gewonnen hat, wurde sehr kontrovers diskutiert. Es zeigt sich, dass der Begriff in den verschiedenen Handlungsfeldern durchaus unterschiedlich verstanden und gebraucht wird. Das Setting-Konzept hat nach Rückmeldung einzelner Teilnehmer/innen bislang keinen Eingang in die „Fachlichkeit“ der Akteure außerhalb des Gesundheitsförderungsbereiches gefunden. In diesem Zusammenhang wird ein weiteres Problem angesprochen: „Jeder versteht unter den Begriffen etwas anderes“ und agiert in der praktischen Arbeit häufig „mit unterschiedlichen Kriterien und unterschiedlichen Vokabeln“. Hierzu äußerte ein Teilnehmer: „Aber diese Kriterien machen ja nur dann Sinn, wenn sie auch an der Basis gleichermaßen verstanden und umgesetzt werden.“
Die Fokusgruppen-Diskussionen haben deutlich gemacht, dass es wichtig ist, den Austausch mit Praktiker/innen zu suchen, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Good Practice-Prozesses leisten zu können. Gegenwärtig erfolgt die Auswertung. Neben den Fokusgruppendiskussionen werden in diesem Auswertungsprozess insgesamt sechs leitfadengestützte Interviews mit ausgewählten Projektanbietern herangezogen. Sie stellen einen weiteren Bestandteil dar, um den Kenntnisstand über Good Practice und das Verständnis von Gesundheitsförderung sowie das Problembewusstsein bezüglich der Qualitätssicherung zu erfassen. Die Vorschläge zur Kriterienmodifizierung und -fortschreibung werden im Sommer dem beratenden Arbeitskreis der BZgA präsentiert. Über den Fortgang des Auswertungsprozesses und zum Diskussionsprozess zu den Good Practice-Kriterien werden wir weiter berichten.



