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10.03.2008

Für den ersten Urlaub seit Jahren

Ausspannen, Kraft schöpfen und sich austauschen können - diese Möglichkeiten möchte der Verein Kinder in Not e.V. mit seinem neu eröffeneten Gratis-Ferienhaus sozial benachteiligten und insbesondere Ein-Eltern-Familien bieten.

Eine Mischung aus Zufluchtsort und Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen will Vereinsvorstand Hans Karl Schreiber mit dem neuen Feriendomizil in Pechern / Oberlausitz schaffen: "Unsere Gäste, die sich ausnahmslos in schwierigen Lebenssituationen befinden, können hier abschalten. Sie können ihre finanziellen Probleme wenigstens vorübergehend vergessen, weil Kinder in Not alle Kosten übernimmt. Sie sollen zur Ruhe kommen, sich stärken und erholen. Dabei werden sie von speziell ausgebildetem Fachpersonal betreut und unterstützt."

Der Verein übernimmt alle anfallenden Kosten einschließlich Verpflegung, Reisekosten und zum Beispiel die Eintrittsgelder für die benachbarten Freizeitmöglichkeiten. Das Pilotprojekt verfügt über acht Betten. Weitere Projekte sind geplant.

Bewerben für den Gratisurlaub in der Nähe der polnischen Grenze können sich ausschließlich allein erziehende Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern und Familien mit geringem Einkommen oder ALG II Empfänger. Die Aufenthaltsdauer ist dabei auf maximal zwei Wochen begrenzt.

Einen formlosen Antrag mit Einkommensnachweis senden Interessierte an
Kinder in Not e.V., Lochhausener Str. 234, 81249 München, Tel.: 089 / 5430110.
Zusätzliche Informationen auch zum Haus finden sich auf www.kin-ev.de.






In der Datenbank Gesundheitsprojekte finden sich verschiedene Beispiele guter Praxis, die sich ebenfalls im Besonderen an Ein-Eltern-Familien wenden:

Zu den Beispielen guter Praxis (Good Practice)

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
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Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.