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11.12.2006

Erfolgreich Gesundheit bei sozial Benachteiligten fördern.

"Good Practice" liefert Vorbilder für Qualitätsentwicklung.

Rike Hertwig, Gesundheit Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung vom 11. Dezember 2006

For­de­rung­en nach ei­ner konsequenten Qualitätsorientierung im Ge­sund­heitsbereich sind nicht nur in Bun­des­tags­de­bat­ten zur aktuellen Re­form zu hören. Gütekriterien wer­den so­wohl für Pil­len und Pflegeleistungen als auch für Projekte zur Ge­sund­heits­för­de­rung verstärkt diskutiert. Die Gesetzlichen Kran­ken­kas­sen haben da­zu ei­nen eigenen „Leit­fa­den Prä­ven­ti­on“ formuliert. Der Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund „Ge­sund­heits­för­de­rung bei so­zi­al Be­nach­tei­lig­ten“ geht noch ei­nen Schritt wei­ter: Er präsentiert auf der Internetplattform www.ge­sund­heit­liche-chancengleichheit.de ei­ne ständig wachsende Zahl von beispielhaften Projekten, die Kriterien für gute Pra­xis er­fül­len. Grund­la­ge von „Good Practice“ sind ein Ka­ta­log von zwölf transparenten Kriterien, ein mehrstufiger Aus­wahlprozess und Kontaktstellen auf Lan­des­ebe­ne. Ziel ist, durch die Vorstellung von Bei­spielen guter Pra­xis zur Nach­ah­mung anzuregen und zur wei­teren Qua­li­täts­stei­ge­rung beizutragen.

Wer in Deutsch­land durch Ar­mut oder an­de­re Faktoren benachteiligt ist, hat ein dop­pelt so hohes Ri­si­ko zu er­kran­ken und ei­ne bis zu zehn Jahre geringere Le­bens­er­war­tung als Vergleichsgruppen aus bes­ser gestellten Bevölkerungskreisen. Um so wichtiger sind Ge­sund­heits­för­de­rungsmaßnahmen, die auf ei­ne Verbes­serung der Lebensumstände bestimmter Ziel­grup­pen wie et­wa Allei­nerzie­hende, Menschen mit Migrationshintergrund oder junge Fa­mi­lien in so­zi­alen Brennpunkten ab­zie­len.

Mehr Chancengerechtigkeit als Ziel des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des

Die Qualitätsentwicklung bei Projekten zur Ge­sund­heits­för­de­rung voran zu brin­gen, gute Pra­xis zu verbreiten und für bundesweite Vernetzung zu sor­gen, sind die vorrangigen Auf­ga­ben des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des „Ge­sund­heits­för­de­rung bei so­zi­al Be­nach­tei­lig­ten“. Die Bun­des­zen­tra­le für ge­sund­heit­liche Auf­klä­rung (BZgA), Bundes- und Landesvereinigungen für Ge­sund­heit, Kran­ken­kas­sen und Ärztevereinigungen, Wohlfahrtsverbände und wei­tere, ins­ge­samt 42 Partnerorganisationen zie­hen hierbei an ei­nem Strang. Eine Online-Datenbank mit mehr als 2800 Projekten und Regionale Kno­ten als Kontaktstellen auf Lan­des­ebe­ne ge­hö­ren zur In­fra­struk­tur. Die Ar­beit des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des wird zu­dem durch ei­nen beratenden Ar­beitskreis begleitet. Dessen Zu­sam­men­set­zung aus nationalen und internationalen Ex­per­tin­nen und Ex­per­ten aus For­schung und Pra­xis un­terstützt den wechselseitigen Wissenstransfer und stellt die laufende fachliche Wei­ter­ent­wick­lung von „Good Practice“ si­cher.

Gute Bei­spiele und transparente Kriterien zur Qualitätsverbes­serung

Beim Good Practice-Ansatz des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des geht es da­rum, bewährte und innovative Ansätze aus an­de­ren Projekten und Handlungsfeldern in die eigene Ar­beit zu über­tra­gen. Good Practice hilft zu­dem, das Pro­fil der eigenen Maß­nah­men zu schär­fen. Nicht zu­letzt spart das Lernen an Good Practice-Bei­spielen Res­sour­cen, ins­be­son­de­re wertvolle Ar­beits­zeit. Voraussetzung für die Projektbewertung sind klare Maßstäbe. Der beratende Ar­beitskreis des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des entwickelte zwölf Kriterien für Good Practice in der Ge­sund­heits­för­de­rung bei so­zi­al Be­nach­tei­lig­ten. Diese sind auf der Platt­form un­ter www.ge­sund­heit­liche-chancengleichheit.de/:good-practice on­line zu­gäng­lich. Grundvoraussetzung für die Aus­wahl als Good Practice-Projekt ist das Vorliegen ei­nes Konzeptes und die Ori­en­tie­rung an ei­ner Ziel­grup­pe in schwieriger so­zi­aler La­ge. Die Er­fül­lung von wei­teren Kriterien ist nö­tig, um als Good Practice zu gel­ten. Die Projektauswahl beruht auf ei­nem einheitlichen, mehrstufigen Verfahren und umfasst die Er­stel­lung ei­nes Angebotsprofils an­hand ei­ner Check­lis­te, ei­nen Vertiefungsfragebogen, die Be­gut­ach­tung durch den beratenden Ar­beitskreis und den anschließendem Ein­trag in die Good Practice-Datenbank.

Bei der Prä­sen­ta­ti­on der Projekte ste­hen die jeweiligen Good Practice-Bereiche im Vordergrund. Die Veröffentlichung dient der Wei­ter­ga­be von Wissen und der überregionalen Be­kannt­ma­chung des Projektes zum Bei­spiel für zukünftige För­de­rung­en. Die über 30 bis­her veröffentlichten Good Practice-Projekte rei­chen von Quartierskonzepten über Kindergartenprogramme bis zu Hilfen für Kinder aus suchtbelasteten Fa­mi­lien. Weitere Informationen zum Good Practice-Prozess bietet die Website www.gesundheitliche-chancengleichheit.de.

Pressekontakt:

Gesundheit Berlin
Carsten Direske
Öffentlichkeitsarbeit
Friedrichstraße 231
10969 Berlin
Tel. (030) 44 31 90-72
Fax (030) 44 31 90-63
direske@gesundheitberlin.de

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