11.12.2006
Erfolgreich Gesundheit bei sozial Benachteiligten fördern.
"Good Practice" liefert Vorbilder für Qualitätsentwicklung.
Rike Hertwig, Gesundheit Berlin-Brandenburg
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2006
Forderungen nach einer konsequenten Qualitätsorientierung im Gesundheitsbereich sind nicht nur in Bundestagsdebatten zur aktuellen Reform zu hören. Gütekriterien werden sowohl für Pillen und Pflegeleistungen als auch für Projekte zur Gesundheitsförderung verstärkt diskutiert. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben dazu einen eigenen „Leitfaden Prävention“ formuliert. Der Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ geht noch einen Schritt weiter: Er präsentiert auf der Internetplattform www.gesundheitliche-chancengleichheit.de eine ständig wachsende Zahl von beispielhaften Projekten, die Kriterien für gute Praxis erfüllen. Grundlage von „Good Practice“ sind ein Katalog von zwölf transparenten Kriterien, ein mehrstufiger Auswahlprozess und Kontaktstellen auf Landesebene. Ziel ist, durch die Vorstellung von Beispielen guter Praxis zur Nachahmung anzuregen und zur weiteren Qualitätssteigerung beizutragen.
Wer in Deutschland durch Armut oder andere Faktoren benachteiligt ist, hat ein doppelt so hohes Risiko zu erkranken und eine bis zu zehn Jahre geringere Lebenserwartung als Vergleichsgruppen aus besser gestellten Bevölkerungskreisen. Um so wichtiger sind Gesundheitsförderungsmaßnahmen, die auf eine Verbesserung der Lebensumstände bestimmter Zielgruppen wie etwa Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund oder junge Familien in sozialen Brennpunkten abzielen.
Mehr Chancengerechtigkeit als Ziel des Kooperationsverbundes
Die Qualitätsentwicklung bei Projekten zur Gesundheitsförderung voran zu bringen, gute Praxis zu verbreiten und für bundesweite Vernetzung zu sorgen, sind die vorrangigen Aufgaben des Kooperationsverbundes „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Bundes- und Landesvereinigungen für Gesundheit, Krankenkassen und Ärztevereinigungen, Wohlfahrtsverbände und weitere, insgesamt 42 Partnerorganisationen ziehen hierbei an einem Strang. Eine Online-Datenbank mit mehr als 2800 Projekten und Regionale Knoten als Kontaktstellen auf Landesebene gehören zur Infrastruktur. Die Arbeit des Kooperationsverbundes wird zudem durch einen beratenden Arbeitskreis begleitet. Dessen Zusammensetzung aus nationalen und internationalen Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis unterstützt den wechselseitigen Wissenstransfer und stellt die laufende fachliche Weiterentwicklung von „Good Practice“ sicher.
Gute Beispiele und transparente Kriterien zur Qualitätsverbesserung
Beim Good Practice-Ansatz des Kooperationsverbundes geht es darum, bewährte und innovative Ansätze aus anderen Projekten und Handlungsfeldern in die eigene Arbeit zu übertragen. Good Practice hilft zudem, das Profil der eigenen Maßnahmen zu schärfen. Nicht zuletzt spart das Lernen an Good Practice-Beispielen Ressourcen, insbesondere wertvolle Arbeitszeit. Voraussetzung für die Projektbewertung sind klare Maßstäbe. Der beratende Arbeitskreis des Kooperationsverbundes entwickelte zwölf Kriterien für Good Practice in der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten. Diese sind auf der Plattform unter www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/:good-practice online zugänglich. Grundvoraussetzung für die Auswahl als Good Practice-Projekt ist das Vorliegen eines Konzeptes und die Orientierung an einer Zielgruppe in schwieriger sozialer Lage. Die Erfüllung von weiteren Kriterien ist nötig, um als Good Practice zu gelten. Die Projektauswahl beruht auf einem einheitlichen, mehrstufigen Verfahren und umfasst die Erstellung eines Angebotsprofils anhand einer Checkliste, einen Vertiefungsfragebogen, die Begutachtung durch den beratenden Arbeitskreis und den anschließendem Eintrag in die Good Practice-Datenbank.
Bei der Präsentation der Projekte stehen die jeweiligen Good Practice-Bereiche im Vordergrund. Die Veröffentlichung dient der Weitergabe von Wissen und der überregionalen Bekanntmachung des Projektes zum Beispiel für zukünftige Förderungen. Die über 30 bisher veröffentlichten Good Practice-Projekte reichen von Quartierskonzepten über Kindergartenprogramme bis zu Hilfen für Kinder aus suchtbelasteten Familien. Weitere Informationen zum Good Practice-Prozess bietet die Website www.gesundheitliche-chancengleichheit.de.
Pressekontakt:
Gesundheit Berlin
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