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29.08.2006

Entwurf einer UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz behinderter Menschen

Am Freitag vergangener Woche konnten sich die Mitgliedsstaaten der UN nach fünfjährigen Verhandlungen auf den Entwurf für einen Konventionstext einigen. Die UN-Konvention legt die Rechte behinderter Menschen erstmalig in einem universalen und rechtsverbindlichen Dokument nieder. Die Verabschiedung erfolgt voraussichtlich im Herbst auf der 61. UN-Generalversammlung.

Über 600 Millionen Menschen auf der Welt leben mit Behinderungen. In vielen Ländern weltweit werden sie immer noch durch gesellschaftliche Diskriminierung an der vollen Ausübung und Inanspruchnahme ihrer Menschenrechte gehindert. Dies soll die UN-Konvention beenden.

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, bezeichnete die Konvention als "Riesenerfolg". Der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes kündigte an, dass Deutschland sich weiterhin auf internationaler Ebene aktiv für die Chancengleichheit und Gleichbehandlung behinderter Menschen einsetzen werde. So werde Deutschland im im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft 2007 eine internationale Behindertenkonferenz in Berlin ausrichten.

Die UN-Generalversammlung wird den Text der Konvention voraussichtlich im Rahmen ihrer 61. Sitzung im Herbst annehmen. Die Ratifizierung der Konvention erfolgt anschließend durch die Parlamente der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Die Mitgliedstaaten haben außerdem die Einrichtung eines Expertenausschusses zur Überwachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen beschlossen. Deutschland will sich dafür einsetzen, dass dieser Ausschuss, wie andere Menschenrechtsausschüsse auch, seinen Sitz in Genf haben wird.

Weitere Informationen sind unter www.un.org/esa/socdev/enable/ abrufbar.
Der Konventionsentwurf ist als Word-Dokument (110 KB) verfügbar.

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