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08.12.2010

Deutscher Olympischer Sportbund und Bundesagentur für Arbeit wollen Zugang zu Sportvereinen für Kinder in Hartz IV-Familien verbessern

Mit der Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze ist auch vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche aus betroffenen Familien verstärkt gefördert werden. Um den Mädchen und Jungen Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Nachhilfeaktivitäten zu ermöglichen, sollen sie künftig Gutscheine erhalten.

Einen Beitrag hierzu will auch der Deutsche Olympische Sportbund leisten. Dr. Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, und Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit, unterzeichneten dazu am 29. November 2010 eine Vereinbarung. So sollen Kinder und Jugendliche aus „Hartz IV- Familien“ leichteren Zugang zu Angeboten von Sportvereinen des Deutschen Olympischen Sportbundes  bekommen.

Das Abkommen zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Bundesagentur für Arbeit - beide sind Partner im Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ - ist die erste Kooperation dieser Art. Die Bundesagentur will bis zu Beginn des Jahres 2011 entsprechende Angebote für Kinder aus „Hartz IV- Familien“ bereitstellen. Der Deutsche Olympische Sportbund als Dachverband von mehr als 90.000 Sportvereinen in Deutschland will seine Mitglieder ansprechen und motivieren, Voraussetzungen zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche in den Sportvereinen Gutscheine zur Erstattung von Mitgliedsbeiträgen einreichen können.

Die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
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