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18.07.2006

Bundesweiter Wettbewerb zur kommunalen Suchtprävention: 13 Preisträger für vorbildliche Alkoholprävention vor Ort

13 Kommunen wurden für vorbildliche Aktivitäten zur Alkoholprävention ausgezeichnet. Für die Auszeichnung hatte die BZgA ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen beteiligten sich mit einem Sonderpreis zum Thema „Alkohol und Arbeitslosigkeit“ in Höhe von 10.000 Euro.

Die Preisverleihung erfolgte am 13.07.2006 durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing und die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Dr. Elisabeth Pott.

Ziel des Wettbewerbs war es, die kommunalen Handlungsfelder und Aktivitäten zur Alkoholprävention noch intensiver kennen zu lernen und sie einer breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen.

Aus den Städten, Gemeinden und Landkreisen gingen insgesamt 111 Wettbewerbsbeiträge ein. Eine Jury aus Wissenschaft und Praxis ermittelte aus den eingereichten Beiträgen die dreizehn Preisträger.

Die prämierten Beiträge sind in einer Dokumentation erschienen und können bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln kostenlos (Bestellnummer 33940000) bestellt werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb stehen unter:

www.kommunale-suchtpraevention.de

Preisträger des Wettbewerbs sind:

  • die kreisfreien Städte Hamburg, Köln und Münster,
  • die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Korbach, Lohne und Pfungstadt,
  • die Landkreise Esslingen, Konstanz, Traunstein und der Ostalbkreis

Preisträger des Sonderpreises der gesetzlichen Krankenkassen sind
die Geminde Kiefersfelden, der Landkreis Erlangen/Höchstadt und Stadt Erlangen, Stadt  Neutraubling

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.