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09.02.2010

Bundesverfassungsgericht: Hartz IV-Leistungssätze sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die derzeit geltenden Hartz-IV-Leistungssätze als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Gericht rügte die Art der Berechnung der Leistungssätze als intransparent und hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 1. Januar 2011 eine neue Regelung zu finden, die alte bleibt bis dahin in Kraft.

Die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen können ab jetzt ergänzende Leistungen beanspruchen - soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. "Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in seiner Urteilsverkündung.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber durchaus feste Regelsätze schaffen. Die derzeitigen Sätze seien auch "nicht evident unzureichend", stellten die Richter fest. Dennoch müsse deren Berechnung nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. „Insbesondere blieben [bei der Berechnung der Leistungssätze für Kinder] die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen“, heißt es in dem Urteil.

Einen Link zum Urteil und seiner Begründung finden Sie hier.

Armut und Gesundheit sind eng miteinander verknüpft, wie am Beispiel von Kindern und Jugendlichen etwa die Kiggs-Studie des Robert Koch-Institutes zeigt.

Die Praxisdatenbank auf dieser Homepage bietet zahlreiche, vom Kooperationsverbund "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" als Good Practice identifizierte Projekte zum Thema Kindergesundheit an. Hier finden Sie eine Liste dieser Projekte.

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und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
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