14.12.2011
Einigung beim Kinderschutz!
Finanzierung der Familienhebammen gesichert
Merle Wiegand, Gesundheit Berlin-Brandenburg
Schlagwörter: Kinderschutz, Kommentar
Ergänzung vom 14. Dezember 2011:
Nach langen Diskussionen haben sich Bund und Länder auf das Bundeskinderschutzgesetz geeinigt. Dieses war Ende November im Bundesrat u.a. an der unsicheren Finanzierung der Familienhebammen gescheitert. Der von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und Manuela Schwesig (SPD), Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass der Bund dauerhaft - und nicht wie bisher geplant nur bis 2016 - die Kosten für die Familienhebammen trägt. Wird das Gesetz wie erwartet am Donnerstag vom Vermittlungsauschuss und am Freitag vom Bundesrat bestätigt, kann es - wie ursprünglich geplant - zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Ursprünglich hatte Schröders Gesetzentwurf vorgesehen, dass der Bund Familienhebammen ab 2012 für vier Jahre mit jährlich 30 Millionen Euro finanziert. Ab 2016 hätten die Länder für diese Sozialleistung selbst aufkommen müssen.
Der neue Entwurf sichert den Ländern nun zu, nach einer Anlaufphase ab 2014 jährlich 51 Millionen Euro für den Hebammen-Einsatz zur Verfügung zu stellen.
1. November 2011: Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalition das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Kinderschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz will den Kinderschutz in Deutschland grundlegend neu gestalten und setzt verstärkt auf die Kooperation der relevanten Akteure und die Stärkung flächendeckender und frühzeitiger Hilfe für Familien. „Die breite Zustimmung zu meinem Gesetz im Bundestag zeigt, dass wir beim Kinderschutz endlich auf dem richtigen Weg sind", so Kristina Schröder. „Das bestätigen uns auch viele Sachverständige. Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir jetzt die Voraussetzungen, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten, um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Damit verhindern wir, dass zukünftig ein Kind leiden muss, weil entscheidende Informationen nicht weiter gegeben wurden.“
Neben der Förderung von Familienhebammen, die Familien in schwierigen sozialen Lagen begleiten, sieht das Gesetz u.a. auch vor, dass Ärzte und andere so genannte Berufsgeheimnisträger bei dem Verdacht einer Kindesgefährdung ihre Schweigepflicht brechen dürfen und das Jugendamt informieren. Zudem soll der Hausbesuch zur Pflicht werden - allerdings nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird.
Bundesländer fordern Nachbesserungen
Das Gesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten, vorher muss der Bundesrat seine Zustimmung geben. Einige Bundesländer kritisieren jedoch die ungeklärte langfristige Finanzierung und die fehlende Einbindung des Gesundheitsministeriums. Sie drohen damit, das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Für die Familienhebammen stellt der Bund für die kommenden vier Jahre 120 Millionen Euro bereit, danach könne über eine Verstetigung gesprochen werden, so Schröder. Die Bundesländer befürchten jedoch, die Kosten danach allein tragen zu müssen. Schröder appellierte an die Länder, sich zu beteiligen, wer Kinderschutz zum Nulltarif fordere, ziehe sich auf Kosten von Kindern und Jugendlichen aus der Verantwortung.
Die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Bündnis 90/Die Grünen) lehnt den Entwurf ab: „Wir brauchen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Prävention von Kindesmisshandlungen", so Ministerin Alt. Blieben die Kassen wie vorgesehen ausgeschlossen, würde Rheinland-Pfalz im Bundesrat dagegen stimmen. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) verlangt Korrekturen. Nötig sei eine „dauerhafte Mitfinanzierung des Einsatzes von Familienhebammen in sogenannten Risikofamilien".
Die mangelnde Berücksichtigung des Gesundheitswesens wurde auch vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert: „Dies ist bedauerlich und wird hoffentlich im Bundesrat korrigiert“, so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
In einigen Medien für über das Kinderschutzgesetz berichtet. Wir haben für Sie eine Auswahl zusammengestellt:
- N 24: www.n24.de/news/newsitem_7366614.html
- taz: www.taz.de/Kinderschutzgesetz-gegen-Verwahrlosung/!80680/
- Die Welt: www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13685048/Mehr-Schutz-fuer-Kinder.html
- Ärztezeitung: www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/676357/paediater-lehnen-kinderschutzgesetz-ab.html
- Statement Berufsverband Kinder- und Jugendärzte: www.verbaende.com/news.php/Viel-Laerm-um-wenig-Neues-Kinder-und-Jugendaerzte-enttaeuscht-ueber-neues-Kinderschutzgesetz?m=80162



