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03.12.2007

Appell an den Bundestag: UN-Konvention über Rechte behinderter Menschen ratifizieren

Marburg. Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen fordern Vertreter der Bundesvereinigung Lebenshilfe in einem Brief an Bundestag und Bundesregierung, das Gesetz zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen baldmöglichst zu verabschieden. Das bedeutet in der Folge, bestehende Gesetze zu prüfen und gegebenenfalls an die Grundsätze der Konvention anzupassen.

Der Beirat "Arbeiten und Wohnen" der Lebenshilfe hat Positionen zu der UN-Konvention formuliert. Darin wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, verschiedensten in der Gesellschaft bestehenden Barrieren, die eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verhindern, mehr Aufmerksamkeit zu widmen und sie zu beseitigen. Das beginnt bei baulichen Hindernissen, setzt sich fort in der Sprache, insbesondere der Behörden- und Juristensprache, und reicht bis zum Bildungssystem: "Wir wollen kein Zwei-Klassen-System: Hier die Behinderten, dort die Nicht-Behinderten", macht sich der Beirat für eine Schule stark, in der Kinder gemeinsam lernen können.
Der Beirat der Lebenshilfe besteht aus Vertretern behinderter Menschen aus den Bundesländern oder Landesverbänden der Lebenshilfe. Vertreter/innen aus Werkstatträten und Heimbeiräten treffen sich mehrmals im Jahr, um ihre Meinung zu sagen, die Lebenshilfe zu beraten und auch die Politik anzusprechen.

Brief an Bundestag, Bundesregierung und behindertenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktionen (als PDF 14 KB)
Stellungnahme des Beirats (als PDF 1 MB)

Dass vor Ort schon heute im Sinne der UN-Konvention gehandelt werden kann, zeigen Gute-Praxis-Beispiele aus der Datenbank Gesundheitsprojekte vom Kooperationsverbund "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten":




"Mit den Augen des anderen" Integrationsprojekt für Menschen mit psychischen Behinderungen" (Jena) Thüringer Sozialakademie gGmbH

"Gesundheit und Miteinander  ins Viertel! - Kultur, Beratung und Information für Frauen mit und ohne Behindertung" (Stuttgart) Gleichstellungsstelle Landeshauptstadt Stuttgart


Die Beispiele guter Praxis sind in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt worden und erfüllen bestimmte Kriterien. Der Kooperationsverbund "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" fördert mit der Vorstellung guter Praxis die Verbreitung besonders bewährter sowie innovativer Angebote der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten und unterstützt die Qualitätsentwicklung.  


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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.