08.10.2010
5. Wettbewerb Kommunale Suchtprävention ausgeschrieben - für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen
Schlagwörter: Kommunen
Kinder und Jugendliche, die schon früh zu Suchtmitteln greifen, haben ein höheres Risiko auch im späteren Leben einen riskanten Suchtmittelkonsum zu zeigen. Einstellungen und Verhaltensweisen, häufig beeinflusst durch Sucht und Suchterfahrungen im sozialen Umfeld, verfestigen sich mit zunehmendem Alter nicht selten als Suchtverhalten.
Im Besonderen Kinder und Jugendliche aus schwierigen Lebenslagen sind der Gefahr ausgesetzt, Suchtmittel als Bewältigungsstrategie zu nutzen, so stellt Mechthild Dyckmans, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, fest.
Der diesjährige 5.Bundeswettbewerb will deshalb Ansätze und Projekte kommunaler Suchtprävention auszeichnen, die im Besonderen den Blick auf Kinder und Jugendlichen in belastenden Lebenslagen richten.
Damit sich Kinder zu starken und unabhängigen Persönlichkeiten entwickeln können, müssen neue Wege der Prävention gesucht werden, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Kommunale Strategien stellen hierbei einen viel versprechenden Ansatz dar.
Bis zum 17. Januar 2011 können sich Städte, Kreise und Gemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben. Gesucht werden vorbildliche Ansätze und Projekte, die andere Kommunen zur Nachahmung anregen.
Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans ausgeschrieben. Mit der Betreuung
des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik beauftragt.
Ansätze guter Praxis der Suchtprävention bei beispielsweise 11 bis 14-Jährigen und 15 bis 18-jährigen Jugendlichen finden Sie in der Praxisdatenbank „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“.



