08.11.2011
Kinder im Kontext häuslicher Gewalt
Hinsehen, verstehen, handeln - aber wie?
Annett Schmok, Gesundheit Berlin-Brandenburg
Schlagwörter: Familie, Gewalt, Interview, Kita
Häusliche Gewalt ist überwiegend Gewalt gegen Frauen - in vielen Fällen gegen Mütter. Die familiäre Situation ist oftmals geprägt von Gefühlen der Angst sowie durch den Verlust von Sicherheit und Vertrauen; den Eltern fällt es zunehmend schwerer, ihre Erziehungsaufgabe zu erfüllen. Viele der seelischen und körperlichen Misshandlungen in der Familie treffen die Kinder direkt. Aber auch und vor allem das Miterleben der schweren innerfamiliären Gewalttaten ist traumatisierend und kann gravierende Auswirkungen auf das Wohlergehen, die psychosoziale Entwicklung und die Zukunft des Kindes haben. Zusehen und zuhören müssen bedeutet für die Kinder großes Leid. Erzieher/innen in Kindertagesstätten sind wichtige Bezugspersonen für die betroffenen Kinder. Sie geben Rückhalt und Unterstützung, aber sie tragen auch eine große Verantwortung, im Verdachtsfall angemessen zu reagieren.
Beate Schädler, Neuruppiner Frauenverein und Tandem-Fortbildungsgruppe Häusliche Gewalt, und Hans Leitner, Fachstelle für Kinderschutz in Brandenburg, sprechen über die Handlungsmöglichkeiten im Fall einer Kindeswohlgefährdung, die Zusammenarbeit mit Kitas und vorhandene Hilfe- und Unterstützungsstrukturen, die Erzieher/innen nutzen können.
Inwiefern kann häusliche Gewalt als ein Faktor von Kindeswohlgefährdung gewertet werden?
Schädler: Kinder erleben die Gewalt mit, auch wenn sie selbst nicht Opfer tätlicher Angriffe sind. Meist übt der (Stief-) Vater Gewalt gegen die Mutter aus. Kinder sind mit solchen Situationen überfordert und reagieren mit Angst, Wut und Hilflosigkeit. Die Folgen sind oftmals gesundheitliche Schäden, Entwicklungsverzögerungen oder Störungen im kognitiven und sozialen Verhalten - das zeigen viele Studien. Die Kinder fühlen sich zudem oft schuldig an den Gewaltausbrüchen. Und mehr noch, sie entwickeln sich im Erwachsenenalter mit hoher Wahrscheinlich selbst zum Täter oder Opfer.
Leitner: Häusliche Gewalt wurde selbst in der Fachwelt bis vor kurzem nicht grundsätzlich als Kindeswohlgefährdung definiert, sondern nur in den Fällen, in denen sich diese Form der Gewalt unmittelbar gegen Kinder selbst richtete. Es ist äußerst erfreulich, dass sich diese Position grundsätzlich geändert hat und Fachkräfte bei der Bewertung einer Kindeswohlgefährdung anerkennen, das jede Form von häuslicher Gewalt, also auch das Miterleben und die Konfrontation mit deren Folgen, das heißt sehen und hören, eine Gefährdung für das betroffene Kind darstellt.
Wann hört die Privatsphäre auf, d.h. wann müssen Fachkräfte in Kitas zum Wohle des Kindes aktiv werden?
Leitner: Jede Form von Gewalt und Vernachlässigung stellt in gewisser Weise eine mögliche Kindeswohlgefährdung dar. Dabei ist es nach dem Gesetz unerheblich, ob die Eltern oder andere Personen dies schuldhaft tun oder nicht bzw. den notwendigen Schutz des Kindes in gleicher Weise unterlassen. Wird eine solche Situation der Gefährdung durch Fachkräfte wahrgenommen, sind diese gesetzlich zum Handeln, Helfen und ggf. Schützen verpflichtet. Dies bedeutet aber nicht unbedingt, die Beobachtung unmittelbar dem Jugendamt zu melden oder bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Oft kann ein vertrauliches Gespräch z. B. mit den Eltern helfen, die Situation bewusst zu machen und so eine Änderung zu bewirken. Schon alleine eine solche Ansprache kann im Sinne von Prävention bewirken, dass Eltern sich über diese Art der Aufmerksamkeit künftig angemessener zu ihrem Kind verhalten. Aber auch das direkte Hilfeangebot oder die Vermittlung eines solchen durch die Kita, die Schule oder den Sportverein kann helfen, schwierige familiäre Lebenssituationen besser zu meistern.
Frau Schädler, Kitas erleben das betroffene Kind im täglichen Umgang und wünschen bei Fallbesprechungen eine stärkere Kooperation „nach außen“. Wie sieht aus Ihrer Sicht die Zusammenarbeit mit Kitas aus?
Schädler: Flächendeckend haben wir keine kontinuierliche Kooperation mit den Kitas, dies wäre aber im Zuge einer Fortbildung mit anschließendem Austausch durchaus möglich. Auf das jeweilige Kind bezogen gibt es jedoch meist gute Kooperationen mit den Kitas. Wenn ein Vater z. B. ein Näherungsverbot hat, seine Gewalt somit von einem Gericht auch dokumentiert wurde, er aber sorgeberechtigt ist, sind viele Erzieher/innen unsicher, ob sie dem Vater das Kind heraus zu geben haben, wenn er dies wünscht. Hier hilft, wenn die Mutter einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt hat und dies in Kopie vorweisen kann. Es ist nicht immer einfach für Erzieher/innen, sich einem sehr durchsetzungsfähigen Mann entgegen zu stellen, aber mitunter notwendig, um Kinder zu schützen. Manchmal erklären wir auch den Erzieher/innen, was das Kind miterlebt und durch gemacht hat, um störende, übergriffige oder regressive Verhaltensweisen besser verstehen und dem Kind helfen zu können. Alle Frauenhäuser sind Zufluchtsstätten und haben angegliederte Beratungsstellen. Sie sind im Netz zu finden unter www.frauenhaeuser-brandenburg.de
Herr Leitner, Erzieher/innen fordern immer wieder Unterstützung „von außen“. Welche Hilfsstrukturen können in Verdachtsmomenten einbezogen werden?
Leitner: Fälle von Kindeswohlgefährdung sind in der Regel immer komplexe Situationen insbesondere in Bezug auf deren Ursachen. Das heißt in den meisten Fällen reicht eine sozialpädagogische Bewertung eigentlich nicht aus, um angemessene Hilfe- und Schutzmaßnahmen einzuleiten, die im Ergebnis langfristig zu gewünschten und notwendigen Veränderungen im Interesse der betroffenen Kinder und deren Familien führen. Dies bedeutet zum Beispiel für Erzieher/innen, dass diese bzw. deren Einrichtungen über ein verlässliches Netzwerk verfügen sollten, über welches sie notwendige Kompetenzen kurzfristig ansprechen können, so zum Beispiel eine Kinderärztin, die ein zweifelhaftes Verletzungsmuster medizinisch beurteilt, einen Psychiater, der Auffälligkeiten im elterlichen Verhalten bewerten hilft, eine Psychologin, die bei der Beurteilung der Bindungsqualität zwischen Kind und Eltern Hinweise geben kann oder einen Juristen, der in rechtlichen Fragen Beistand leitet. Es sei hier darauf hingewiesen, dass es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Landes Brandenburg mindestens ein interdisziplinäres Arbeitsbündnis zum Kinderschutz gibt. Eine entsprechende Übersicht ist auf der Website der Fachstelle Kinderschutz zu finden unter www.fachstelle-kinderschutz.de.
Vielen Dank für das Gespräch.
Die Fragen stellte Annett Schmok.
Das vollständige Interview finden Sie in der Ausgabe 2011/02 des Info_Dienstes.
Im November 2010 luden der Regionale Knoten Brandenburg in Trägerschaft von Gesundheit Berlin-Brandenburg und das Brandenburgische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie ein zur Fachtagung „Kinder im Kontext häuslicher Gewalt - hinsehen, verstehen und handeln“. Die Veranstaltung wandte sich in erster Linie an Fachkräfte aus Kindertagesstätten. Im Rahmen der Tagung ist nun eine Dokumentation erschienen.
Darin nachzulesen sind ausführliche Beiträge zur Einleitung in die Thematik „Kinder im Kontext häuslicher Gewalt“, daneben finden sich Materialien aus den Workshops und Hintergrundartikel zur weiteren Information. Aufgeführt werden zudem Beratungsstellen und Ansprechpartner in der Region.



