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08.11.2011

Kinder im Kontext häuslicher Gewalt

Hinsehen, verstehen, handeln - aber wie?

Annett Schmok, Gesundheit Berlin-Brandenburg

Schlagwörter: Familie, Gewalt, Interview, Kita

Häusliche Ge­walt ist über­wie­gend Ge­walt ge­gen Frauen - in vielen Fällen ge­gen Mütter. Die familiäre Si­tu­a­ti­on ist oft­mals geprägt von Gefühlen der Angst so­wie durch den Verlust von Si­cher­heit und Vertrauen; den Eltern fällt es zunehmend schwerer, ih­re Erziehungsaufgabe zu er­fül­len. Viele der see­li­schen und körperlichen Miss­hand­lung­en in der Fa­mi­lie tref­fen die Kinder di­rekt. Aber auch und vor allem das Miterleben der schweren innerfamiliären Ge­walttaten ist trau­ma­ti­sie­rend und kann gra­vie­ren­de Aus­wir­kung­en auf das Wohlergehen, die psychosoziale Ent­wick­lung und die Zu­kunft des Kindes haben. Zusehen und zu­hö­ren müs­sen bedeutet für die Kinder großes Leid. Er­zie­her/in­nen in Kinder­tages­stätten sind wichtige Bezugspersonen für die betroffenen Kinder. Sie ge­ben Rück­halt und Un­ter­stüt­zung, aber sie tra­gen auch ei­ne große Ver­ant­wortung, im Verdachtsfall an­ge­mes­sen zu re­a­gie­ren.


Be­a­te Schädler, Neu­rup­pi­ner Frauenverein und Tandem-Fort­bil­dungsgruppe Häusliche Ge­walt, und Hans Leitner, Fachstelle für Kin­der­schutz in Bran­den­burg, sprechen über die Handlungsmög­lichkeiten im Fall ei­ner Kindeswohlgefährdung, die Zu­sam­men­ar­beit mit Kitas und vorhandene Hilfe- und Un­ter­stüt­zungsstrukturen, die Er­zie­her/in­nen nut­zen kön­nen.

Inwiefern kann häusliche Ge­walt als ein Fak­tor von Kindeswohlgefährdung gewertet wer­den?

Schädler: Kinder er­le­ben die Ge­walt mit, auch wenn sie selbst nicht Opfer tätlicher Angriffe sind. Meist übt der (Stief-) Vater Ge­walt ge­gen die Mut­ter aus. Kinder sind mit solchen Si­tu­a­ti­onen über­fordert und re­a­gie­ren mit Angst, Wut und Hilflosigkeit. Die Fol­gen sind oft­mals ge­sund­heit­liche Schäden, Ent­wicklungs­verzögerungen oder Stö­rung­en im kognitiven und sozialen Verhalten - das zei­gen viele Stu­di­en. Die Kinder füh­len sich zu­dem oft schul­dig an den Ge­waltausbrüchen. Und mehr noch, sie ent­wi­ckeln sich im Erwachse­nenalter mit hoher Wahrscheinlich selbst zum Tä­ter oder Opfer.

Leitner: Häusliche Ge­walt wurde selbst in der Fach­welt bis vor kurzem nicht grund­sätz­lich als Kindes­wohl­gefährdung definiert, son­dern nur in den Fällen, in de­nen sich diese Form der Ge­walt un­mit­tel­bar ge­gen Kinder selbst richtete. Es ist äu­ßerst er­freu­lich, dass sich diese Po­si­ti­on grund­sätz­lich geändert hat und Fachkräfte bei der Be­wer­tung ei­ner Kindes­wohl­gefährdung an­er­ken­nen, das jede Form von häuslicher Ge­walt, al­so auch das Miter­le­ben und die Kon­fron­ta­ti­on mit deren Fol­gen, das heißt se­hen und hören, ei­ne Ge­fähr­dung für das betroffene Kind darstellt.

Wann hört die Pri­vat­sphä­re auf, d.h. wann müs­sen Fachkräfte in Kitas zum Wohle des Kindes aktiv wer­den?

Leitner: Jede Form von Ge­walt und Vernachlässigung stellt in gewisser Wei­se ei­ne mög­liche Kindeswohlgefährdung dar. Dabei ist es nach dem Ge­setz un­er­heb­lich, ob die Eltern oder an­de­re Per­sonen dies schuld­haft tun oder nicht bzw. den not­wen­digen Schutz des Kindes in gleicher Wei­se un­ter­las­sen. Wird ei­ne solche Si­tu­a­ti­on der Ge­fähr­dung durch Fachkräfte wahrgenommen, sind diese ge­setz­lich zum Handeln, Helfen und ggf. Schüt­zen verpflichtet. Dies bedeutet aber nicht un­be­dingt, die Beobachtung un­mit­tel­bar dem Ju­gend­amt zu mel­den oder bei der Po­li­zei ei­ne Anzeige zu er­stat­ten. Oft kann ein vertrauliches Ge­spräch z. B. mit den Eltern helfen, die Si­tu­a­ti­on be­wusst zu ma­chen und so ei­ne Än­de­rung zu be­wir­ken. Schon al­lei­ne ei­ne solche An­spra­che kann im Sinne von Prä­ven­ti­on be­wir­ken, dass Eltern sich über diese Art der Auf­merk­sam­keit künftig angemessener zu ih­rem Kind verhalten. Aber auch das direkte Hilfeangebot oder die Vermittlung ei­nes solchen durch die Kita, die Schule oder den Sportverein kann helfen, schwierige familiäre Lebenssituationen bes­ser zu meis­tern.

Frau Schädler, Kitas er­le­ben das betroffene Kind im täglichen Um­gang und wün­schen bei Fallbesprechungen ei­ne stärkere Ko­o­pe­ra­ti­on „nach au­ßen“. Wie sieht aus Ihrer Sicht die Zu­sam­men­ar­beit mit Kitas aus?

Schädler: Flächende­ckend haben wir kei­ne kontinuierliche Ko­o­pe­ra­ti­on mit den Kitas, dies wä­re aber im Zuge ei­ner Fort­bil­dung mit anschließendem Aus­tausch durch­aus mög­lich. Auf das jeweilige Kind bezogen gibt es je­doch meist gute Ko­o­pe­ra­ti­onen mit den Kitas. Wenn ein Vater z. B. ein Nähe­rungs­verbot hat, sei­ne Ge­walt so­mit von ei­nem Ge­richt auch dokumentiert wurde, er aber sorge­be­rechtigt ist, sind viele Er­zie­her/in­nen un­si­cher, ob sie dem Vater das Kind heraus zu ge­ben haben, wenn er dies wünscht. Hier hilft, wenn die Mut­ter ei­nen An­trag auf alleiniges Auf­ent­halts­bestim­mungs­recht gestellt hat und dies in Kopie vorweisen kann. Es ist nicht im­mer ein­fach für Er­zie­her/in­nen, sich ei­nem sehr durchsetzungsfähigen Mann ent­ge­gen zu stel­len, aber mit­un­ter not­wen­dig, um Kinder zu schüt­zen. Manchmal er­klä­ren wir auch den Er­zie­her/in­nen, was das Kind miterlebt und durch gemacht hat, um störende, übergriffige oder regressive Verhaltensweisen bes­ser verste­hen und dem Kind helfen zu kön­nen. Alle Frauenhäuser sind Zu­fluchts­stät­ten und haben angegliederte Beratungsstel­len. Sie sind im Netz zu fin­den un­ter www.frauenhaeuser-brandenburg.de

Herr Leitner, Er­zie­her/in­nen for­dern im­mer wie­der Un­ter­stüt­zung „von au­ßen“. Welche Hilfsstrukturen kön­nen in Verdachtsmomenten einbezogen wer­den?

Leitner: Fälle von Kindeswohlgefährdung sind in der Re­gel im­mer komplexe Si­tu­a­ti­onen ins­be­son­de­re in Be­zug auf deren Ursachen. Das heißt in den meisten Fällen reicht ei­ne sozialpädagogische Be­wer­tung ei­gent­lich nicht aus, um angemessene Hilfe- und Schutzmaßnahmen einzuleiten, die im Er­geb­nis lang­fris­tig zu gewünschten und not­wen­digen Veränderungen im In­te­res­se der betroffenen Kinder und deren Fa­mi­lien füh­ren. Dies bedeutet zum Bei­spiel für Er­zie­her/in­nen, dass diese bzw. deren Ein­rich­tung­en über ein verlässliches Netz­werk verfügen sollten, über wel­ches sie not­wen­dige Kompetenzen kurz­fris­tig an­spre­chen kön­nen, so zum Bei­spiel ei­ne Kinderärztin, die ein zweifelhaftes Ver­letzungs­muster medizinisch beurteilt, ei­nen Psy­ch­ia­ter, der Auf­fäl­lig­keit­en im elterlichen Verhalten be­wer­ten hilft, ei­ne Psy­cho­lo­gin, die bei der Be­ur­tei­lung der Bindungsqualität zwi­schen Kind und Eltern Hinweise ge­ben kann oder ei­nen Juristen, der in rechtlichen Fra­gen Bei­stand leitet. Es sei hier da­rauf hingewiesen, dass es in jedem Landkreis und je­der kreisfreien Stadt des Landes Bran­den­burg min­des­tens ein interdisziplinäres Arbeitsbündnis zum Kin­der­schutz gibt. Eine ent­spre­chende Über­sicht ist auf der Website der Fachstelle Kin­der­schutz zu fin­den un­ter www.fachstelle-kinderschutz.de.

Vielen Dank für das Ge­spräch.

Die Fra­gen stellte Annett Schmok.
Das vollständige Interview finden Sie in der Ausgabe 2011/02 des Info_Dienstes.  

Im No­vem­ber 2010 luden der Regionale Kno­ten Bran­den­burg in Trä­ger­schaft von Ge­sund­heit Berlin-Bran­den­burg und das Bran­den­burgische Mi­nis­te­ri­um für Ar­beit, Soziales, Frauen und Fa­mi­lie ein zur Fach­tagung „Kinder im Kon­text häuslicher Ge­walt - hinsehen, verstehen und handeln“. Die Ver­an­stal­tung wandte sich in ers­ter Li­nie an Fachkräfte aus Kin­der­ta­ges­stät­ten. Im Rah­men der Ta­gung ist nun ei­ne Dokumentation er­schie­nen.
Darin nach­zu­le­sen sind aus­führ­liche Bei­trä­ge zur Ein­lei­tung in die The­ma­tik „Kinder im Kon­text häus­licher Ge­walt“, da­ne­ben fin­den sich Ma­te­ria­lien aus den Work­shops und Hin­ter­grund­arti­kel zur wei­te­ren In­for­ma­ti­on. Auf­ge­führt wer­den zu­dem Be­ra­tungs­stel­len und An­sprech­part­ner in der Re­gi­on.

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