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Termin

Gesundheitsförderung im Sozialraum - Gesunde Lebenswelten schaffen

Veranstalter: LAG Soziale Stadtentwicklung BW e.V.

Kategorie: Fachtagung

Schlagwörter: Kommunen, WHO

„Gesundheit muss auf die politische Tagesordnung der Kommunen!“ so der dringende Appell der WHO. Weshalb? Gesundheitsförderung als politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist eine Investition in Gerechtigkeit und Stabilität einer Gesellschaft, wenn auch benachteiligte Menschen von einer gesunden Lebenskultur und verbesserten Lebensqualität profitieren. Kommunen sind die geeigneten sozialen Systeme für Gesundheitsförderung, in denen wir Menschen unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status erreichen können. Soziale Determinanten wie Bildungsgrad, Arbeit und Einkommen, Wohnverhältnisse, soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestimmen - gesundheitswissenschaftlich vielfach belegt - maßgeblich den Gesundheitszustand eines Menschen. Dass bedeutet, wir müssen den Gesundheitsbegriff aus dem „medizinischen Krisengebiet“ herausnehmen, Verantwortlichkeit und Verantwortung für Gesundheit gemeinsam neu definieren! Entsprechend suchen auch die Koordinierungsstellen des von der BZgA initiierten bundesweiten Kooperationsverbundes „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“, die „Regionalen Knoten Gesundheitsförderung“ - in BW angesiedelt beim Landesgesundheitsamt Stuttgart - derzeit verstärkt die Anknüpfung an sozialräumlich ausgelegte Programme wie bspw. Soziale Stadt sowie die intensive Zusammenarbeit mit deren Akteuren.

Das Programm mit allen weiteren Informationen erhalten Sie hier (PDF-Datei, 70 kB).

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Medizinische Ambulanz für wohnungslose Menschen im Landkreis Konstanz
Wohnungs- und obdachlose Frauen und Männer sind dringend auf niedrigschwellige medizinische…

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.