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Good Practice-Programme

Programme der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten definieren Richtlinien im Hinblick auf Zielsetzung, Zielgruppe, Vorgehensweise und Erfolgsbewertung für Projekte und Regelangebote, die im Rahmen dieser Programme entstehen. Hierbei werden folgende Elemente und Module in einem definierten Zeitrahmen umgesetzt oder angewendet:

  • Handlungsanleitungen und Leitfäden
  • Materialien und Instrumente (z.B. für die Dokumentation oder zur Unterstützung der Umsetzung)
  • Fortbildungen
  • Begleitung und Beratung der lokalen Umsetzung
Good Practice Grafik zu Programmen

Download (PDF-Datei, 40 kB)

(für eine größere Anzeige bitte das Bild anklicken)

Erst wenn dieser verbindliche Handlungsrahmen in lokal tätige Projekte und Regelangebote umgesetzt wird, kann ein Programm Ergebnisse erbringen. Liegen zwar einzelne der oben beschriebenen Elemente vor (z.B. Handlungsanleitungen oder Fortbildungen), fehlt aber ein verbindlicher Handlungsrahmen für deren Umsetzung, so wird hier nicht von einem Programm gesprochen.
Beispiele für Programme sind das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt oder das Landesprogramm Schutzengel in Schleswig-Holstein.

Beispiele für Programme: BodyGuard - Das IB-Gesundheitsprogramm für Jugendliche

Logo der Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung
Logo der Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Fachheft

Das Fachheft "Kriterien guter Praxis in der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" enthält Informationen rund um den Good Practice-Prozess und kann hier heruntergeladen werden.

Neuestes Good Practice-Beispiel

Projekt Superklasse
Musik und Ge­sund­heits­för­de­rung stehen auf den ersten Blick in keinem direkten Zusammenhang. Dass…

…Was ist das?

weitere Good Practice-Beispiele finden Sie hier

Good Practice Beispiele recherchieren

Hier gelangen Sie zur Praxisdatenbank, in der Sie Beispiele guter Praxis finden.

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Ansprechpartner

Holger Kilian, Ihren Ansprechpartner zu guter Praxis in der Gesundheitsförderung erreichen Sie hier.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.