Auswahlverfahren
Ein wichtiges Prinzip des Good Practice-Ansatzes ist die Transparenz der zugrunde liegenden Kriterien und angewandten Methoden bei der Auswahl guter Praxis.
Das Auswahlverfahren für Angebote, Programme und Netzwerke umfasst neun aufeinander aufbauende Schritte. An der Entscheidungsfindung, welche Beispiele als nachahmenswert vorgestellt werden, sind die Regionalen Knoten, die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes bei Gesundheit Berlin-Brandenburg und der beratende Arbeitskreis beteiligt.
1. Schritt: Auswahl Good Practice-Beispiel
Mögliche Good Practice-Beispiele (Angebote, Programme oder Netzwerke) werden von den Regionalen Knoten oder vom beratenden Arbeitskreis vorgeschlagen.
2. Schritt: "Angebotsprofiling" mit Checkliste
Die Initiatorinnen und Initiatoren der vorgeschlagenen Beispiele bekommen nach vorheriger Absprache per Post oder Mail eine Checkliste (PDF-Datei, 160 kB) und ein erläuterndes Glossar zugesandt. Aufgabe dieser Checkliste ist es, auf der Grundlage der Good Practice-Kriterien die qualitativ herausragenden Praxisbereiche des Beispiels einzugrenzen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Angebote, Programme oder Netzwerke füllen die Checkliste aus und schicken sie an den jeweiligen Regionalen Knoten zurück.
3. Schritt: Übergabe der Vorarbeiten
Wenn die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Regionalen Knoten die ausführliche Beschreibung der Beispiele nicht selbst übernehmen wollen oder können, leiten sie ihr Material der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes zur weiteren Bearbeitung zu.
4. Schritt: Vertiefungsinterview
Die im Vorfeld anhand der Checkliste eingegrenzten guten Praxisbereiche werden in einem telefonischen oder persönlichen Leitfadeninterview mit einem Vertreter, einer Vertreterin des Angebotes weiter herausgearbeitet. Die bei diesem Schritt gesammelten Informationen dienen als Grundlage für die Auswahlentscheidung und die Erstellung einer umfassenden schriftlichen Angebotsbeschreibung.
5. Erstentwurf der Beschreibung
Eine erste Fassung der Good Practice-Beschreibung des ausgewählten Angebotes, Programms oder Netzwerks wird durch die Geschäftsstelle oder den zuständigen Regionalen Knoten erstellt.
Die Regionalen Knoten begutachten und redigieren gegenseitig den Erstentwurf der Good Practice-Beschreibung. Hier kann auch die Geschäftsstelle einbezogen werden.
7. Schritt: Überarbeitung und Fertigstellung
Die Ergebnisse des Peer-Reviews werden eingearbeitet und der Text zur abschließenden Überarbeitung an einen Redakteur übergeben.
8. Schritt: Begutachtung durch Mitglieder des beratenden Arbeitskreises
Mitglieder des beratenden Arbeitskreises übernehmen die abschließende Sichtung und bestätigen gegebenenfalls die Ergebnisse des Auswahlverfahrens.
Die ausgewählten und beschriebenen Angebote, Programme bzw. Netzwerke werden in die Praxisdatenbank eingestellt und als Good Practice kenntlich gemacht.
Die folgende Übersicht zeigt den Ablauf des Auswahlverfahrens. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Frage, wer die Beschreibung des jeweiligen Beispiels guter Praxis übernimmt. Dies kann die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes sein (Standard) oder auch die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Regionalen Knoten (Option).
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