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    1. Über die Praxisdatenbank
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Entstehungsgeschichte des Good Practice-Ansatzes

Ausgangspunkt des im Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ entwickelten Good Practice-Prozesses ist die bundesweite Praxisdatenbank mit Angeboten und Maßnahmen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung, die seit Herbst 2002 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufgebaut worden ist. Sehr schnell zeichnete sich ein Bedarf an praxisnahen Konzepten der Qualitätsentwicklung ab. Der beratende Arbeitskreis des Kooperationsverbundes verfolgte die Idee, die mit der Datenbank geschaffene Transparenz gesundheitsfördernder Praxis als Ansatzpunkt für eine niedrigschwellige Qualitätsentwicklung zu nutzen. Die ausführliche und anschauliche Beschreibung guter Beispiele sollte interessierten Anbietern fachliche Informationen und Beispiele an die Hand geben und ihnen ermöglichen, die eigene Arbeit mit der Praxis anderer Anbieter zu vergleichen und Impulse zu ihrer Weiterentwicklung zu erhalten.
Zunächst begann die Suche im beratenden Arbeitskreis nach den jeweils besten Praxisbeispielen mit dem Ziel, „Best Practice“ als Vorbild und Orientierungsmarke herauszustellen. Dieser Höchstleistungsansatz wurde aber aus folgenden Gründen verworfen:

  • Die Praxislandschaft ist zu komplex und zu dynamisch, um einen belastbaren Anspruch auf die Auswahl der „besten“ Praxis erheben zu können. Dies wäre nur im Rahmen von zeitlich eng begrenzten Ausschreibungen und Wettbewerben möglich gewesen, die die in Frage kommenden Angebote stark eingegrenzt hätten. Der Good Practice-Prozess sollte aber auf längere Frist angelegt sein und damit auch auf die Entwicklung von Qualitätsstandards im Handlungsfeld reagieren können.
  • Die Suche nach der besten Praxis („Best Practice“) bedeutet immer auch Wettbewerb und Konkurrenz und schafft damit Gewinner und Verlierer. Diese konkurrenz-orientierte Sichtweise ist aber nicht im Sinne des vom beratenden Arbeitskreis verfolgten Konzeptes. Dies ist vielmehr als ein „kooperatives Benchmarking“ angelegt, bei dem die beteiligten Akteure nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Der Prozess ist darauf ausgerichtet, wechselseitiges Lernen in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung zu initiieren.

Vor diesem Hintergrund entwickelten der beratende Arbeitskreis des Kooperationsverbundes und seine Unterarbeitsgruppe die Good Practice-Kriterien und im weiteren Verlauf das Good Practice-Auswahlverfahren.

Logo der Bundeszentrale für gesundheitlicheAufklärung
Logo der Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Fachheft

Das Fachheft "Kriterien guter Praxis in der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" enthält Informationen rund um den Good Practice-Prozess und kann hier heruntergeladen werden.

Neuestes Good Practice-Beispiel

Projekt Superklasse
Musik und Ge­sund­heits­för­de­rung stehen auf den ersten Blick in keinem direkten Zusammenhang. Dass…

…Was ist das?

weitere Good Practice-Beispiele finden Sie hier

Good Practice Beispiele recherchieren

Hier gelangen Sie zur Praxisdatenbank, in der Sie Beispiele guter Praxis finden.

…weiter

Ansprechpartner

Holger Kilian, Ihren Ansprechpartner zu guter Praxis in der Gesundheitsförderung erreichen Sie hier.

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.