Was ist der Good Practice-Ansatz?
Die Praxis der Gesundheitsförderung professionalisiert sich immer stärker und unterliegt zunehmend strengeren Qualitätsansprüchen. Die Qualität und Wirksamkeit dieser Arbeit lässt sich aber nicht so einfach messen, analysieren oder testen wie ein Werkstoff oder Produkt. Gesundheitsfördernde Arbeit setzt in den vielschichtigen Lebenswelten der Menschen an und entfaltet ihre Wirkung in der Regel nur über größere Zeiträume. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, praxisangemessene Konzepte der Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung zu entwickeln und zu erproben.
Inzwischen werden zahlreiche Qualitätsansätze parallel entwickelt und erprobt, die zum Teil auf einer ähnlichen methodischen Basis ruhen, aber auch durch grundsätzlich unterschiedliche Herangehensweisen an das Thema charakterisiert sind (vgl. http://www.liga.nrw.de...). Der vom Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ entwickelte Good Practice-Ansatz stellt hierbei ein Konzept zur Verfügung, das diesen Bedarf aufgreift und sich aufgrund seiner flexiblen, modularen Struktur auch in andere Qualitätsmodelle integrieren lässt (Komplementäransatz).
Der Good Practice-Ansatz regt zu einem Vergleich der eigenen Arbeit mit der Praxis anderer und zur Nachahmung gut gelungener Beispiele an. So bietet er die Möglichkeit, praktische Lösungsvorschläge für konkrete, fachliche Fragen und Probleme zu entwickeln und andere Ansätze der Qualitätsentwicklung, die in erster Linie auf die Optimierung von Arbeitsabläufen und Strukturen ausgerichtet sind, um diesen fachlichen Bezug zu ergänzen. Damit kommt der Good Practice-Ansatz dem in der Praxis häufig formulierten Bedarf an praxisgerechten, flexiblen und kostengünstigen Konzepten der Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung nach.
Mit dem Good Practice-Ansatz werden vor allem zwei Zielgruppen angesprochen:
- Praxisanbieter erhalten einen fachlichen Orientierungs- und Bewertungsrahmen sowohl auf theoretischer als auch auf praktischer Grundlage.
- Finanzgeber und Entscheidungsträger finden in dem Ansatz einen klaren Kriterienrahmen, der zum Beispiel für Ausschreibungen gesundheitsfördernder Aktivitäten, für die Bewertung von Förderanträgen oder die abschließende Projektbewertung herangezogen werden kann.
Diesen Ansatz hat die gesetzliche Krankenversicherung in ihrem „Leitfaden Prävention“ zur Umsetzung des § 20 SGB V vom 2. Juni 2008 aufgegriffen und die Inhalte und Strukturen des Kooperationsverbundes zu zentralen Anknüpfungspunkten für ihre weitere Arbeit erklärt. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfiehlt in seinem Gutachten 2007, den Good-Practice-Ansatz „als Grundlage für eine partizipative Qualitätsentwicklung der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung zu nutzen“.


