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Kapitel 4 - Finanzierung

3D-Würfel

Die Finanzierung von Gesundheitsförderung im Stadtteil kann aus unterschiedlichsten Förderprogrammen erfolgen. Leider ist oft nur schwer zu durchschauen, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Nachfolgend werden ausgewählte Programme und mögliche Partner vorgestellt. Auch in Zukunft gilt es, mehr Transparenz herzustellen und die Bündelung der Ressourcen gezielt zu unterstützen.

Das Handlungsfeld ,Gesundheit‘ ist im Laufe der Programmumsetzung erst allmählich in den Fokus getreten. Mittlerweile hat es in der Sozialen Stadt aber ohne Zweifel an Fahrt gewonnen. So nahm die Bauministerkonferenz der Länder im Jahr 2005 Gesundheitsförderung als ein wichtiges Thema für die Quartiersentwicklung in ihren ,Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt‘ auf.“

Statusbericht 2008
zum Programm Soziale Stadt, S. 56

Bund-Länder-Programm Soziale Stadt

Das 1999 ins Leben gerufene Bund-LänderProgramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“ dient der Förderung von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Stadtteilen. Ziel ist die Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in den Quartieren sowie der sozialen Lage und Lebenschancen seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Das Programm verfolgt dabei einen integrierten Ansatz: Maßnahmen des Städtebaus werden gezielt mit Maßnahmen u.a. der Bildungs- und Beschäftigungspolitik, der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik, der Integration und der Gesundheit vor Ort gebündelt. Dafür wird von der Kommune ein integriertes Entwicklungskonzept für das Quartier entwickelt, das die ressortübergreifende Zusammenarbeit und die Bündelung von Ressourcen (sowohl investiven, als auch nicht investiven Mitteln) vorsieht. Wesentliche Kennzeichen des Programms sind die Begleitung durch ein aktives Quartiersmanagement sowie die Beteiligung der lokalen Partner und der Bewohnerschaft vor Ort.

Seit dem Programmstart 1999 bis 2009 sind bundesweit rund 570 Gebiete in 350 Städten und Gemeinden in die Förderung aufgenommen worden. Grundlage für das Programm ist die jährliche Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den Ländern. Dabei finanziert der Bund ein Drittel des Gesamtprogramms. Länder und Kommunen tragen zusammen zwei Drittel.

Was kann gefördert werden?

Liebe Leserinnen und Leser,

die Darstellung der Finanzierungs­möglich­keiten im Rahmen des Programms Soziale Stadt, die Sie hier finden, wurde zuletzt im Oktober 2010 aktualisiert - danach können sich Veränderungen aus Haushalts­entschei­dungen des Bundestages ergeben haben.

Für das Programm Soziale Stadt gilt grundsätzlich: Gefördert werden Investitionen zur Stadterneuerung in den von den Kommunen festgelegten Programmgebieten (Fördergebietsbezug). Förderfähig sind baulich-investive Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, zur Aufwertung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes sowie zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen, Ausbau von Schulen, zu Stadtteilschulen oder auch Gesundheitshäuser), aber auch das vor Ort tätige Quartiersmanagement und die Bürgermitwirkung. Seit 2006 besteht in den Gebieten der Sozialen Stadt darüber hinaus die Möglichkeit, flankierend zu den Investitionen auch sozial-integrative Projekte als Modellvorhaben zu fördern, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Jugend, Integration, Prävention und Gesundheitsförderung. Hierdurch soll die Bündelung mit anderen Politikfeldern vor Ort unterstützt werden.

Förderfähig sind Vorhaben, die die Ziele des integrierten Entwicklungskonzepts unterstützen. Dabei werden vorrangig Vorhaben berücksichtigt, bei denen tragfähige Partnerschaften mit Institutionen und Akteuren im Quartier gebildet werden. Eine Besonderheit besteht darin, dass die Beiträge der Partner auch als Beitrag zum kommunalen Eigenanteil anerkannt werden können.

Wie erfolgen die Programmumsetzung und die Auswahl von Projekten?

Die Programmausgestaltung und -umsetzung ist Aufgabe der Länder und Gemeinden. Der Bund setzt den allgemeinen gesetzlichen und inhaltlichen Rahmen und beteiligt sich mit Finanzhilfen nach Art. 104b Grundgesetz an der Finanzierung, entscheidet aber nicht über die konkreten Fördermaßnahmen vor Ort. Ist ein Gebiet als Fördergebiet in das Programm Soziale Stadt aufgenommen, kann die Kommune jährlich Fördermittel für die Gesamtmaßnahme beantragen und diese Fördermittel für Projekte und Vorhaben im Gebiet einsetzen (eine Liste aller Fördergebiete und Ansprechpartner in den Kommunen steht unter www.sozialestadt.de zur Verfügung). Anträge für Einzelprojekte können somit an die Kommune gerichtet werden. Bei den Modellvorhaben erfolgt die Antragstellung gegenüber dem Land in der Regel ebenfalls durch die Kommunen, d.h. die Projektunterlagen sind auch hier mit den Kommunen abzustimmen. Einzelheiten sind in den jeweiligen Förderrichtlinien der Bundesländer geregelt.

„Familienhebammenprojekt Kleemobil“ im Stadtteil Grünhufe in Stralsund

Dieses Modellprojekt unter der Trägerschaft des kommunalen Arbeitskreises Gesundheitsförderung der Hansestadt Stralsund wurde bis 2009 über das Programm Soziale Stadt durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

Ziel dieses Projektes war es, problembelastete junge Familien und Mütter von Beginn der Schwangerschaft an, bis hin zur Geburt und noch ein Jahr darüber hinaus zu begleiten, sie zu unterstützen und ihnen Möglichkeiten und Ressourcen der Problembewältigung aufzuzeigen. Hierdurch sollten junge Mütter und Eltern im Umgang mit ihrem Kind und mit Krisensituationen gestärkt und so auch die Entwicklung und das Wohlbefinden des Neugeborenen verbessert werden (weitere Informationen unter www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/docpdf.php?idx=44222).

„Verfügungsfonds“ in Hamburg

Diese Verfügungsfonds stellen flexibel und unbürokratisch Fördermittel für kleinere kurzfristige Projekte im Gebiet zur Verfügung. Die jährlichen Mittel dieser Verfügungsfonds liegen meist zwischen 10.000 und 25.000 Euro. In Hamburg-Altona können jährlich 15.000 Euro gezielt zur kurzfristigen Unterstützung aktivierender und bürgernaher Projekte genutzt werden. Förderung und Starthilfe aus dem Fonds erhalten in Hamburg nur in sich geschlossene Projekte, welche die Beteiligung und Eigenverantwortung der Bewohner und Bewohnerinnen stärken und das nachbarschaftliche Zusammenleben, die Vernetzung untereinander und das kulturelle Leben im Gebiet fördern. Über die Vergabe der Förderungen entscheidet der Sanierungsbeirat, welcher sich aus Anwohnern und Anwohnerinnen, Gewerbetreibenden, Angestellten und Vertretern und Vertreterinnen lokaler Vereine und Initiativen zusammensetzt. Durch die Gelder können Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Honorare und kleinere Investitionen finanziert werden. Dies ermöglicht eine schnelle Realisierbarkeit gerade kleiner Projekte und erhöht das ehrenamtliche Engagement, welches die bereits bestehenden Angebote ergänzt.

So wurden im Jahr 2008 vierzehn und im Jahr 2009 insgesamt zehn Projekte aus dem Verfügungsfonds in Hamburg-Altona gefördert, darunter 2008 das Projekt „Gesundes Altona“, bei dem sich verschiedene Träger zu den Themen Bewegung, Ernährung und Gesundheit auf dem Goetheplatz vorstellten, und ein Kunstprojekt für Schüler und Schülerinnen. 2009 konnten verschiedene Kunstprojekte und ein Sommerferienprogramm für Kinder aus dem Fonds bezuschusst werden (weitere Informationen unter www.steg-hamburg.de).

Hinweis:
In der großen Mehrzahl der Länder sind gebietsbezogene Verfügungsfonds im Rahmen der Umsetzung des Programms Soziale Stadt förderfähig. Die Förderung ist in den Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Insgesamt werden sie als ein wichtiges Instrument für die Aktivierung und Beteiligung der Quartiersbevölkerung und anderer lokaler Akteure anerkannt.

Ausrufezeichen

Ansprechpartner zu Fragen der Finanzierung durch das Programm Soziale Stadt und Partnerprogramme in den Bundesländern bzw. in der Bundestransferstelle Soziale Stadt (Deutsches Institut für Urbanistik) finden Sie unter:
www.sozialestadt.de/kontakt.phtml

Besonderheit: Verfügungsfonds

Verfügungsfonds (auch Quartiersfonds, Stadtteilbudgets oder Aktionsfonds genannt) können dem Quartiersmanagement vor Ort als Mittel zur eigenverantwortlichen Projektfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel variiert in der Regel zwischen 10.000 und 25.000 Euro im Jahr. In den einzelnen Gebieten ist die Mittelvergabe unterschiedlich geregelt. In der Regel vergibt das Quartiersmanagement die Gelder in Kooperation mit Gremien, in denen lokale Akteure und Bewohnerschaft vertreten sind. Möglich ist auch die Vergabe durch eigens eingerichtete Bürgerjurys. Erfolgreich ist diese Art der Finanzierung durch die Beteiligung vor Ort und die schnelle Realisierbarkeit - d.h. der Zeitraum von der Feststellung des lokalen Bedarfs bis zur Umsetzung von Projekten ist relativ kurz. Das begrenzte Budget befördert häufig eine gemeinsame Diskussion und Entscheidung über Prioritäten und Strategien der Ausgaben im Quartier.

Partnerprogramme der Sozialen Stadt

Das Programm Soziale Stadt verfolgt einen integrierten Ansatz. Neben Mitteln der Städtebauförderung werden Mittel insbesondere in den Bereichen Bildung und Beschäftigung, Kinder, Jugend und Familie sowie Integration und Gesundheit in den Gebieten der Sozialen Stadt gebündelt. Grundsätzlich können und sollen hierbei verschiedene Förderprogramme und -initiativen auf Bundes- und Landesebene oder auch kommunale Mittel genutzt werden. Auch Mittel Dritter (z.B. Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Mittel der europäischen Strukturfonds) können in die integrierte Quartiersentwicklung einbezogen werden.

Einige Programme sind als „Partnerprogramme“ direkt auf die Gebiete der Sozialen Stadt ausgerichtet.

ESF-Bundesprogramm „Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“

Mit dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ins Leben gerufenen ESF-Bundesprogramm „Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ werden aktive Arbeitsmarktprojekte zur Beschäftigung, Bildung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen und zur Förderung der lokalen Wirtschaft in den Programmgebieten der Sozialen Stadt gefördert. Hierfür kommt auch das Handlungsfeld Gesundheit in Betracht. Die Projekte müssen entsprechend dem integrierten Förderansatz der Sozialen Stadt mit den kommunalen Stadtteilentwicklungskonzepten oder den städtebaulichen Investitionen verknüpft sein und mit den relevanten Partnern vor Ort kooperieren. Dadurch sind sie passgenau für die benachteiligten Zielgruppen (Jugendliche auch mit Migrationshintergrund und Langzeitarbeitslose) und die Situation im Quartier ausgerichtet. Aufbauend auf den guten Erfahrungen mit dem Vorläuferprogramm „Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor Ort“ (2007/2008) entwickelt das Bundesprogramm BIWAQ den Förderansatz einer sozialraumorientierten Arbeitsmarktförderung in der ESFFörderperiode 2007-2013 mit deutlich höherem Programmvolumen von 184 Mio. Euro und längerer Laufzeit fort. Mit den Fördermitteln können sozial-integrative Projekte mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren gefördert werden.

Die Umsetzung ist in zwei Förderrunden geplant. Die erste Förderrunde (2008-2012) ist erfolgreich angelaufen, eine zweite Förderrunde wird ab 2011 folgen (weitere Informationen unter www.biwaq.de).

Das Projekt „Dranbleiben - mobil werden für Ausbildung, Arbeit und eine generationsübergreifende soziale Integration“

Im Rahmen dieses Projektes eröffnet in Neuruppin ein Gesundheitsladen, der zentrale Anlaufstelle für ein Netzwerk aus privaten, gemeinnützigen und öffentlichen Akteuren sein und Beratungs- und Qualifizierungsangebote an Schülerinnen und Schüler, Ausbildungsplatzsuchende, Langzeitarbeitslose und Existenzgründer und -gründerinnen vermitteln soll (weitere Informationen unter www.biwaq.de).

„Stärken vor Ort“ der Initiative Jugend stärken

Das Programm „Stärken vor Ort“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist Teil der Initiative „Jugend stärken“ und agiert bundesweit an 280 Standorten in 158 Kommunen und 45 Landkreisen. Im Rahmen aufsuchender, niedrigschwelliger und wohnortnaher Projektarbeit werden junge Menschen und Frauen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Berufsleben unterstütz. Die soziale, schulische und berufliche Integration gerade benachteiligter junger Menschen soll vor allem durch lokale Initiativen, Organisationen und zivilgesellschaftliches Engagement gefördert werden.

Auf diese Weise sollen sie sozial stabilisiert und motiviert werden, eröffnete Perspektiven und Chancen sowie Berufs- und Lehrangebote zu nutzen. Hierzu stehen dem Projekt bis Ende des Jahres 2011 insgesamt 116 Millionen Euro zur Verfügung. 99 Millionen Euro davon stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (weitere Informationen unter www.staerken-vor-ort.de).

Unterstützung von Primärprävention durch die gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 SGB V

Nach § 20 des Sozialgesetzbuches (SGB) V gehört die Primärprävention zu den gesetzlichen Aufgaben der Krankenkassen. Von den GKV werden individuelle bzw. Setting-Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie die Maßnahmen der Selbsthilfe gefördert. Ziel der primärpräventiven Maßnahmen ist es, Krankheitsrisiken und Belastungen einzudämmen bzw. ihre Entstehung zu verhindern. Die Leistungen sollen „den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingt ungleicher Gesundheitschancen erbringen“ (§ 20 Abs. 1 SGB V). Interventionen nach dem Lebenswelt-Ansatz sollen danach primar auf Lebensräume zielen und durch Strukturbildung Gesundheit fördern. Beispielhaft werden als Lebenswelten genannt: die Kommune, Stadtteile, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen der Altenhilfe und Betriebe.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben gemeinsam einen Leitfaden herausgegeben, der die Kriterien und Handlungsfelder zur Umsetzung des § 20 SGB V benennt.In der aktuellen Fassung vom 27. August 2010 sind die Regelungen zum Lebenswelt-Ansatz in Kapitel 5.1 genauer bestimmt: Förderkriterien, Planungs- und Durchführungsschritte für Maßnahmen und eine nun konkrete Benennung von Ausschlusskriterien und Interventionen die nicht förderfähig sind.

Im 1. Kapitel dieses Heftes wurden die Förderkriterien vorgestellt, die vorliegen müssen, damit eine Krankenkasse ein Setting-Projekt unterstützen kann. Sind diese Kriterien erfüllt, so können gesetzliche Krankenkassen Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz in den folgenden Bereichen unterstützen:

  • Bedarfserhebung
  • Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung
  • Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung

Die Unterstützung kann mit finanziellen Zuschüssen und/oder durch Fachkräfte der Kassen erfolgen, die z.B. durch Beratung, Moderation und Projektmanagement helfen. Die Krankenkassen bieten aber auch eigene Programme an bzw. wurden solche Angebote zusammen mit Partnern entwickelt.

Alle Handlungsfelder der Soziale-Stadt-Programme zielen darauf ab, die Lebensqualität im Stadtteil zu erhöhen und dadurch auch die gesundheitlichen Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Damit ergeben sich Verbindungen zum Anliegen der Krankenkassen in der Gesundheitsförderung.“

(Leitfaden Prävention 2008, S.20)

In der Regel haben die gesetzlichen Krankenkassen keine formalisierten Anträge entwickelt. Bei Interesse an der Kooperation mit einer gesetzlichen Krankenkasse empfiehlt es sich daher, Kontakt mit der lokalen Vertretung einer Kasse Kontakt aufzunehmen.

TigerKids - Adipositasprävention im Kindergarten

Um Übergewicht und Adipositas bei Kindern erfolgreich zu verhindern, muss bereits im Kindergarten aktiv dagegen vorgegangen werden. Deshalb sollen der Spaß an Bewegung und eine gesunden, leckeren Ernährung fester Bestandteil des Kindergartenalltages sein. Die AOK schult hierzu interessierte Kindertageseinrichtungen-Teams und stattet sie mit Material aus. Die Umsetzung in den Kindergärten erfolgt dann eigenständig, wobei die AOK bei der Elternarbeit unterstützt.

Weitere Informationen hierzu unter
www.tigerkids.de

Ausrufezeichen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen gemäß § 20c SGB V auch die Aktivitäten der Selbsthilfe- Gruppen, Verbände und Kontaktstellen. Teilweise tun sie dies kassenübergreifend gemeinschaftlich, teilweise kassenindividuell. Die Grundsätze sind dargelegt im „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ in der Fassung vom 8. September 2008. Er ist aus dem Internet herunterzuladen unter www.gkv-spitzenverband.de, Rubrik Vertragspartner-Selbsthilfe.

Stiftungen

Stiftungen wie beispielsweise die RobertBosch-Stiftung oder „Aktion Mensch“ erwarten in der Regel ebenfalls einen Eigenanteil. Die Suche nach einer „passenden“ Stiftung ist zumeist aufwändig, da zunächst recherchiert werden muss, welche Themen überhaupt unterstützt werden und was die Förderkriterien oder -voraussetzungen sind.

Ziel der „Aktion Mensch“ ist es beispielsweise, über das finanzielle Engagement der Lotterieteilnehmer und -teilnehmerinnen die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, Menschen mit sozialen Schwierigkeiten, Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die Umsetzung erfolgt u.a. über die Förderung von Projekten der Behindertenund Selbsthilfe, der Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Ausrufezeichen

Die Aktion Mensch erwartet immer einen Eigenanteil (bzw. Kofinanzierung) zu ihren Projektfördermaßnahmen. Und: Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Bescheid kann sehr lang sein!

Die Aktion Mensch möchte mit ihrer Förderung eine möglichst breite Wirkung erzielen. Der Weg dorthin führt über freie gemeinnützige Träger, die sich in der sozialen Arbeit engagieren.

Die formalen Kriterien und qualitativen Voraussetzungen für die Fördermöglichkeiten insgesamt und für das Förderspektrum in den Einzelnen findet man in den allgemeinen Richtlinien und in den Merkblättern unter www.aktion-mensch.de.

„Fundraising … ist die Kunst, für mein gemeinnütziges Anliegen von Anderen Unterstützung zu erhalten, indem ich sie dafür gewinne, dieses Anliegen auch zu dem ihren zu machen …“

Jens Uwe Böttcher 2004, S. 1

„Aktion Mensch“ - Projektbeispiel: Schulprojekt zur Basketball-Europameisterschaft 2007

Die Initiative namens „Teilhabe durch Mobilität“ wollte die aktive Auseinandersetzung zwischen behinderten Sportlern und Schülern fördern. Außerdem sollten Berührungsängste und Missverständnisse im Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung abgebaut werden. Das Projekt fand als Zusammenarbeit des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes und der Schulen statt. Die Aktion Mensch unterstützte das Projekt mit über 200.000 Euro.

Weitere Informationen hierzu unter www.aktion-mensch.de

Ausrufezeichen

Eine Broschüre des Netzwerk Selbsthilfe e.V. portraitiert mehr als 230 Stiftungen und Förderquellen und bietet umfangreiche Tipps zu Fördermöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Jugend, Arbeit, Soziales, Migration, Entwicklungspolitik, Antifaschismus, Integration, Wohnen, Kultur, Frauen, Globalisierungskritik und Umwelt. Darüber hinaus werden Beratungseinrichtungen und Informationen zur Existenzgründungs- und Betriebsberatung für Vereine und kleine Betriebe vorgestellt.

„Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen“, 10. Auflage 2009. Die Broschüre kann bestellt werden unter www.netzwerk-selbsthilfe.de/ online/bestellen/.

Fundraising

Fundraising kann eine nützliche Strategie der Projektförderung sein, es bedarf dafür aber entsprechender Ressourcen! Zumeist müssen Kontakte zu potenziellen Sponsoren erst gefunden werden. Das kostet viel Zeit und es bedarf manchmal vieler Gespräche, um endlich mit den richtigen Leuten in Kontakt zu kommen. Und potenzielle Sponsoren wollen überzeugt werden. Auch das kostet Zeit, denn das geplante Vorhaben muss ansprechend präsentiert werden und die möglichen Unterstützer müssen sich mit ihrem Anliegen im Projekt wieder finden.

Ausrufezeichen

Wohlfahrtsverbände, zum Beispiel der Paritätische, geben ihren Mitgliedsorganisationen kostenlose Fundraising-Beratung. Aus Hochschulstudiengängen für Nonprofit-Marketing ist ebenfalls eine bezahlbare Unterstützung zu bekommen.

Bußgeldmarketing

Bußgeldmarketing ist eine oft unterschätzte, aber gute Möglichkeit für gemeinnützige Vereine, um zusätzliche finanzielle Mittel zu erhalten. Richterinnen und Richter an Amts- und Landgerichten sprechen die von ihnen verhängten Bußgelder gemeinnützigen Institutionen zu - wenden Sie sich an das Gericht, wenn Sie zu diesen Empfängern gehören wollen.

Checkliste: Finanzierung von Gesundheitsförderungsprojekten im Quartier

  • Mit welchen Mitteln wurden andere ähnlich gelagerte Gesundheitsförderungsprojekte finanziert?
  • Aus welchen „Töpfen“ der öffentlichen Förderung kann das Projekt gefördert werden?
  • Welche Förderprogramme haben eine Ausrichtung, die den Handlungsfeldern und thematischen Schwerpunkten des Projektes entspricht?
  • Welche Stiftungen, Sponsoren haben ein Interesse an den Inhalten des Projektes?
  • Kommt eine Mikrofinanzierung durch das Stadtteilbüro/Quartiersmanagement in Frage?
  • Stimmt der Themenschwerpunkt des Projekts mit der inhaltlichen Ausrichtung des Leitfadens zu § 20 SGB V überein?
  • Besteht Kontakt zu einer lokalen Krankenkasse, die eine Kooperation unterstützt?
Logo Good Practice - Programme der Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten

Als erstes Beispiel guter Praxis für ein gesundheitsförderndes Programm wurde 2010 das Programm „BodyGuard“ des Internationalen Bundes (IB) durch den Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ ausgezeichnet. Das Programm verfolgt den Ansatz, gesundheitsfördernde Elemente in den Alltag berufsbildender Einrichtungen des IB zu integrieren. BodyGuard war mit Hilfe einer Anschubfinanzierung der Aktion Mensch an zehn Standorten modellhaft gestartet worden. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/:gp-programme.

Tipps zum Weiterlesen

[ Tipps zum Weiterlesen finden Sie hier ]

Link zum Thema Finanzierung

[ Links zum Thema finden Sie hier ]


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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.