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Wie werden die Good Practice Beispiele ausgewählt?
Ein wichtiges Prinzip des Good Practice-Ansatzes des Kooperationsverbundes ist die Transparenz der zugrundeliegenden Kriterien und angewandten Methoden bei der Auswahl guter Praxis.
Das Auswahlverfahren umfasst neun auf einander aufbauende Schritte. An der Entscheidungsfindung, welche Angebote als nachahmenswert vorgestellt werden, sind die Regionale Knoten, die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes bei Gesundheit Berlin-Brandenburg und der beratende Arbeitskreis beteiligt.
Die folgende Übersicht zeigt den Ablauf des Auswahlverfahrens. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Frage, wer die Beschreibung des jeweiligen Beispiels guter Praxis übernimmt. Dies kann die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes sein (Standard) oder auch die Koordinator/innen der Regionalen Knoten (Option).
- 1. Schritt: Auswahl Good Practice-Beispiel.
Mögliche Good Practice-Angebote werden zunächst durch die Regionalen Knoten bzw. den beratenden Arbeitskreis identifiziert und vorgeschlagen. - 2. Schritt: "Angebotsprofiling" mit Checkliste
Die vorgeschlagenen Angebote bekommen nach vorheriger Absprache per Post oder Mail eine standardisierte Checkliste und ein erklärendes Glossar zugesandt. Die Angebote füllen die Checkliste aus und schicken sie an den jeweiligen Regionalen Knoten zurück. Aufgabe dieser Checkliste ist es, auf der Grundlage der zwölf Good Practice-Kriterien die qualitativ herausragenden Praxisbereiche des Angebotes einzugrenzen. - 3. Schritt: Übergabe der Vorarbeiten
Wenn die Koordinator/innen der Regionalen Knoten die ausführliche Beschreibung der Praxisbeispiele nicht selbst übernehmen wollen oder können, übergeben sie die Vorarbeiten im Rahmen eines Übergabegespräches an die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes. - 4. Schritt: Vertiefungsinterview
Die im Vorfeld anhand der Checkliste eingegrenzten guten Praxisbereiche werden in einem telefonischen oder persönlichen Leitfadeninterview vertieft und gegebenenfalls bestätigt. Die in diesem Schritt gesammelten Informationen dienen als Grundlage für die Auswahlentscheidung und die Erstellung einer umfassenden schriftlichen Angebotsbeschreibung. - 5. Erst-Entwurf der Beschreibung
Eine erste Fassung der Good Practice-Beschreibung des ausgewählten Angebotes wird durch die Geschäftsstelle bzw. den/die Koordinator/in eines Regionalen Knotens erstellt. - 6. Schritt: (Peer)Revies
Die Regionalen Knoten begutachten und regidieren gegenseitig den Erstentwurf der Good Practice-Beschreibung. Hier kann auch die Geschäftsstelle einbezogen werden. - 7. Schritt: Überarbeitung und Fertigstellung
Die Ergebnisse des Peer-Reviews werden eingearbeitet und der Text zur abschließenden Überarbeitung an einen Redakteur übergeben. - 8. Schritt: Begutachtung durch Mitglieder des beratenden Arbeitskreises
Die Mitglieder des beratenden Arbeitskreises übernehmen die abschließende Sichtung und gegebenenfalls Bestätigung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens.
- 9. Schritt: Veröffentlichung
Die ausgewählten und beschriebenen Angebote werden in der Praxisdatenbank eingestellt und als Good Practice kenntlich gemacht.