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Wie werden die Good Practice Beispiele ausgewählt?

Ein wichtiges Prinzip des Good Practice-Ansatzes des Kooperationsverbundes ist die Transparenz der zugrundeliegenden Kriterien und angewandten Methoden bei der Auswahl guter Praxis.

Das Auswahlverfahren umfasst neun auf einander aufbauende Schritte. An der Entscheidungsfindung, welche Angebote als nachahmenswert vorgestellt werden, sind die Regionale Knoten, die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes bei Gesundheit Berlin-Brandenburg und der beratende Arbeitskreis beteiligt.

Die folgende Übersicht zeigt den Ablauf des Auswahlverfahrens. Die beiden Varianten unterscheiden sich in der Frage, wer die Beschreibung des jeweiligen Beispiels guter Praxis übernimmt. Dies kann die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes sein (Standard) oder auch die Koordinator/innen der Regionalen Knoten (Option).



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